Landesregierung darf den Feldkircher Stadttunnel weiter bauen

UVP-Behörde im Landhaus gibt grünes Licht für den Weiterbau.
Feldkirch Der Feldkircher Stadttunnel darf weitergebaut werden. Nachdem die Bauarbeiten aufgrund von Änderungen gestoppt werden mussten, hat die UVP-Behörde nun grünes Licht für die Fortsetzung gegeben.
Fehlende Genehmigungen
Wie die VN berichteten, musste die Landesregierung den Bau vorübergehend stoppen. Beim Portal in Tisis hätte auf einem Privatgrundstück eine Stützmauer errichtet werden sollen. Dem Land fehlten allerdings bis dato die Genehmigungen der Eigentümerin. Die Verantwortlichen sahen keinen anderen Ausweg mehr, als die Straßenführung zu ändern. Nachdem sie aber anders im UVP-Bescheid angegeben ist und ein Feldkircher Anwalt mit Anzeige drohte, sollte einfach weitergebaut werden, stoppte das Land den Bau. Die UVP-Behörde hat sich die Planänderungen jetzt angesehen und den Weiterbau schließlich erlaubt. Jetzt kann es wieder weitergehen.

Als nächster Schritt stehen nun Bauarbeiten für das Portal Felsenau an. Die Landesstraße wird umgelegt und eine Radwegunterführung fertig gebaut, informiert die Landespressestelle in einer Aussendung am Montagabend. Zudem werden die Ausschreibungen fortgesetzt. Seit Oktober 2023 laufen EU-weite Vergabeverfahren. Sie sollen in den kommenden Monaten abgeschlossen werden, heißt es weiter. Anfang 2025 soll dann endlich mit dem Bau des Haupttunnels begonnen werden. Läuft alles nach Plan, soll der Tunnel bis 2030 fertiggestellt sein.


Enteignungsverfahren sollen starten
Kritiker haben allerdings schon angekündigt, weiter alles dafür zu tun, dass der Stadttunnel nicht gebaut wird. So möchten sie gegen den aktuellen Bescheid der UVP-Behörde im Landhaus berufen, der den Weiterbau erlaubt. Außerdem sind für den Tunnelast nach Tosters noch zahlreiche Genehmigungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern offen. Eine Gruppe hat sich bereits zusammengeschlossen und bekannt gegeben, der Stadt Feldkirch keine Rechte für die Untertunnelung ihres Grundstücks zu erteilen. Verkehrslandesrat Marco Tittler hat bereits angekündigt, dass deshalb bald Enteignungsverfahren eingeleitet werden dürften. Enteignung in dem Sinn, dass das Land danach unter den Grundstücken den Tunnel bauen darf. An der Oberfläche ändert sich nichts.
Die Projektbetreiber haben also noch nicht nur Berge, sondern noch zahlreiche harte Bretter zu bohren.
