Im Bregenzerwald geht die Angst um: Kuh von Wolf attackiert, BH erteilt Abschussgenehmigung

Das Raubtier darf bis Mitte Oktober geschossen werden. Jäger schätzen die Erfolgschance auf eins zu zehn Millionen.
Bregenz Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat am Donnerstagnachmittag einen mutmaßlichen Problemwolf im Bregenzerwald zum Abschuss freigegeben. Die Genehmigung gilt für die Wildregionen 1.3b Mellental, 1.4 Hintere Bregenzerach und 1.5b Bezau-Schönenbach.

Das Raubtier schlug demnach am 4. Juli auf einer Alpe im Jagdgebiet Eigenjagd Ostergunten (Wildregion 1.5b Bezau-Schönenbach) zu. Wie aus der Verordnung hervorgeht, stellte der Älpler am Morgen Unruhe in der Herde fest. Als er daraufhin bei einer trächtigen Kuh Riss- und Kratzspuren bemerkte, war für ihn klar: Hier muss ein Wolf am Werk gewesen sein. Ein Amtssachverständiger für Wildökologie nahm noch am selben Tag einen Abstrich. Die Kuh war indes so schwer verletzt, dass sie später eingeschläfert werden musste. Seit wenigen Tagen steht fest: Bei dem Angreifer handelt es sich tatsächlich um einen Wolf. Laut dem vorliegende Laborergebnis ist die DNA typisch für Wölfe, die aus der italienischen Quellpopulation stammen.


Der Wolf ist in Österreich durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) streng geschützt. „Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet“, heißt es unter anderem in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Juli. Im Bregenzerwälder Fall wurden laut BH Alternativen zum Abschuss wie Vergrämung, Einzäunung oder 24-Stunden-Betreuung der Nutztiere geprüft, diese aber als unverhältnismäßig bzw. untauglich angesehen. „Nach vormaligen Rissen von Schafen und Ziegen ist mit dem Angriff auf Kälber und sogar Jungkühe eine weitere rote Linie überschritten. Es handelt sich dabei um ein völlig untypisches Verhalten eines Wolfes und seine Angriffslust scheint keine Grenzen mehr zu kennen. Hier ist ein schnelles und konsequentes Handeln notwendig“, sagt Landesrat Christian Gantner.

Die Abschussverordnung gilt bis 15. Oktober. In dem Erlass ist auch festgelegt, wie der Wolf erlegt werden muss: mit einem Jagdgewehr mit einem Kaliber von mindestens sechs Millimeter, außerdem wurde in den betroffenen Jagdgebieten das „Nachtzielfernrohr“-Verbot außer Kraft gesetzt. War die Jagd erfolgreich, muss das innerhalb von zwölf Stunden der zuständigen Behörde gemeldet werden. Der Wolf soll schon länger in der Gegend um Ostergunten unterwegs sein, berichten Landwirte. Daher wurden auch schon Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Laut Land ist es in den letzten Tagen im hinteren Bregenzerwald und im Bereich rund um das Furkajoch außerdem zu weiteren Wolfsattacken gekommen. Auf einer Alpe im Gebiet des Furkajochs tötete ein Wolf drei Ziegen, ein Jungtier ist seither vermisst. Auf der Nachbaralpe wurde ein Kalb tot aufgefunden.

Die Landwirte wollen ihre Tiere und ihre Familien schützen. Doch wie? Bezirkshegeobmann Gerhard Spieler glaubt jedenfalls nicht daran, dass ein Jäger den Wolf jemals zu Gesicht bekommt. „Es ist eine Chance von eins zu zehn Millionen, dass der Wolf gesehen wird“, meint er. Er verstehe, dass man politisch etwas machen müsse. Dass die Jäger deswegen aber jetzt speziell auf Wolfsjagd gingen, sei sicher nicht der Fall. „Für so etwas sind wir auch gar nicht ausgebildet. Es ist wie eine Nadel im Heuhaufen zu finden“, unterstreicht Gerhard Spieler. „Die Verordnung ist heraußen, damit man, wenn etwas wäre, den Wolf offiziell schießen kann, aber mehr nicht.“






