DNA-Ergebnis liegt vor: Dafür ist der Wolf von der Kanisfluh verantwortlich

Dass es der Schadwolf vom Mellental sein soll, war für die Behörden längst klar. Nun liegt ein DNA-Ergebnis vor.
Bregenz Das Ergebnis der Genotypisierung des am 7. August 2024 geschossenen Wolfes bestätigt, dass es sich um den Schadwolf handelte, der im Juli und August wiederholt Nutztiere im Bereich des hinteren Mellentals gerissen hatte. Dies gab das Land Vorarlberg am Mittwoch bekannt. “Das nunmehr vorliegende Genotypisierungsergebnis belegt eindeutig, dass unsere Maßnahmen gerechtfertigt und notwendig waren. Seit der Wolfsentnahme sind in diesem Gebiet keine weiteren Nutztierrisse mehr verzeichnet worden”, sieht Landesrat Christian Gantner die Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung als der richtige Weg bestätigt.
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“Es wurde nun bestätigt, dass es sich beim Schadwolf um ein männliches Individuum handelt. Derselbe Wolf wurde auch bei den Rissen von drei Ziegen Anfang Juli auf einer Alpe im hinteren Laternsertal nachgewiesen”, erläutert Hubert Schatz, Wildökologe sowie Ansprechpartner und Leiter der Koordinationsgruppe Großraubwild im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Er sei wie erwartet verantwortlich für die Angriffe auf die Jungrinder im Mellental. Zwei Jungrinder wurden dort auf einer Alpe gerissen, ein Kalb verletzt. Ein Rind dürfte bei der Flucht tödlich gestürzt sein. Auch das trächtige Rind in Bezau-Schönenbach, das Ende Juli verletzt wurde, soll auf sein Konto gehen. Dieses erlitt nach dem Angriff eine Totgeburt und musste eingeschläfert werden.
Schwarzer Peter beim Schutzstatus
Bereits gesichert war, dass es sich sowohl bei den Rissen als auch beim geschossenen Wolf um ein Tier aus der italienischen Wolfspopulation handelt. “Der Schutz unserer Nutztiere und Alpwirtschaft vor dem Wolf duldet kein Zögern. Unser Ziel ist und bleibt es, nicht wahllos durch die Gegend zu schießen, sondern konsequent und schnell zu handeln, wenn es die Situation erfordert. Wir werden das Vorarlberger Wolfsmanagement weiterhin erfolgreich umsetzen – in enger Zusammenarbeit mit unseren Älplerinnen und Älplern, der Jägerschaft und den Bezirkshauptmannschaften – solange die EU sich weigert, dringend notwendige Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten vorzunehmen”, so Landesrat Gantner.
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Dabei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst diesen Sommer festgestellt, dass in Österreich derzeit unter keinen Umständen die Voraussetzungen erfüllt werden, die einen Abschuss eines Problemwolfs erlauben könnten. “Soweit die österreichische Regierung davon ausgeht, dass der Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben müssen, steht es ihr im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage einzureichen, was sie bis dato nicht getan hat”, erinnert der EuGH in der Aussendung. Sprich, Österreich habe bislang noch nicht einmal versucht, etwas am Schutzstatus des Wolfes zu ändern.