Ferrari-Schmuggler fassen saftige Strafen aus

Fünf Männer schmuggelten Ferrari 488 Pista nach Vorarlberg. Nach der Beschlagnahmung wurde die Luxuskarosse aus der Zollgarage geklaut.
Feldkirch Fünf Jahre ist es her, dass beim Grenzübergang Mäder ein mehrere hundertausend Euro teurer Ferrari 488 Pista von der Schweiz nach Vorarlberg geschmuggelt wurde. Dass dies vorsätzlich geschah, steht für Staatsanwalt Manfred Melchhammer außer Frage. Auch wenn die Verteidiger diskutieren, ob es nicht nur ein Übergehen vorgeschriebener Formalitäten war. Von einem EU-Land in ein anderes EU-Land müsse man keinen Zoll bezahlen und vermutlich hätten ihre Mandanten in dieser Überzeugung gehandelt, sagen die Verteidiger.
Die Luxuskarosse sollte angeblich nur deshalb auf einem Anhänger über die Schweiz chauffiert werden, weil der Lenker in Deutschland ein Fahrverbot hatte. Ziel war eine Tiroler Tuning-Firma, wo der 700 PS starke Wagen noch „aufgeputzt“ werden sollte. Jedenfalls setzte man sich über sämtliche Zollpflichten hinweg und dachte, auf dem kurzen Weg von der Schweiz nach Österreich werde schon niemand kontrollieren. Doch eine mobile Zollkontrolle auf der Landstraße zwischen Lustenau und Dornbirn wurde aufmerksam, der Ferrari, der es auf 300 km/h bringt, wurde beschlagnahmt und in die Wolfurter Zollgarage verbracht.

„Selbstabholung“
Doch dort holte ihn einer der fünf Angeklagten, nämlich ein aus dem Kosovo stammender, 32-jähriger Schweizer „selbständig“ wieder ab. Er knackte nämlich mit einem Geißfuß das Vorhängeschloss der Zollgarage und nahm den Wagen einfach wieder mit. „Ich habe im Auftrag gehandelt“, erläutert der gelernte Automechaniker. Über den Grenzübergang in Hohenems fuhr der Schweizer, der inzwischen einen Zweitschlüssel für den Ferrari organisiert hatte, zurück in die Schweiz, wo das Auto in einer Züricher Tiefgarage abgestellt wurde. Dabei fuhr ein Komplize vor, mit dem Antippen der Bremse „morste“ er dem Ferrari-Lenker jeweils nach hinten, ob die Luft rein ist.
Kein Interesse
Zum Prozess kamen die drei übrig gebliebenen Angeklagten nicht, ihre Verteidiger nahmen die Schuldsprüche entgegen. Der Autohändler, der der Drahtzieher zu sein scheint und bereits mehrere ähnliche Delikte zu verantworten hat, bekommt 50.000 Euro Strafe und sechs Monate bedingte Haft. Der geständige Schweizer Mechaniker, der den Wagen „zurückholte“, muss 50.000 Euro Strafe zahlen, wobei Österreich kein Recht hat, in der Schweiz zu exekutieren. Und jener, der die Routen ausgekundschaftete, wird zu 40.000 Euro Strafe, die Hälfte davon bedingt, verurteilt. Die drei Verteidiger Martin Trefalt, Markus Fink und Martin Reichegger geben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.