“Hausverbot” für Alpkäufer: Krähenberg wurde Benutzungsbewilligung entzogen

Vorarlberg / 29.11.2024 • 17:35 Uhr
"Hausverbot" für Alpkäufer: Krähenberg wurde Benutzungsbewilligung entzogen
Unternehmer Christian Beer (li.) hat einen Kaufvertrag für die Alpe Krähenberg unterschrieben. Ob er tatsächlich Eigentümer wird, müssen Behörden erst noch entscheiden. VN

Gemeinde Sibratsgfäll hat die Nutzung der umstrittenen Alpe ohne gültigen Baubescheid unterbunden. Gleich mehrere laufende Behördenverfahren mit ungewissem Ausgang.

Sibratsgfäll Zuletzt ist es um die Alpe Krähenberg etwas ruhiger geworden. Über Monate war die “Causa Luxus-Alpe” in den Schlagzeilen, beschäftigt bis heute Staatsanwaltschaft, Gerichte und Verwaltungsbehörden. Volksanwalt Klaus Feurstein hatte in einem umfangreichen Prüfverfahren erhebliche Missstände aufgedeckt und den Fall erst ins Rollen gebracht. Zu groß, zu luxuriös: Die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald hat die Missstände zwischenzeitlich bestätigt und zudem festgestellt, dass es keinen gültigen Baubescheid gibt. Eine Rechtsansicht, die von den Eigentümern entschieden bekämpft wird. Derzeit laufen gleich mehrere Verfahren mit ungewissem Ausgang. Klar ist unterdessen, dass das Gebäude bis auf Weiteres nicht mehr genutzt werden darf. Die Gemeinde hat den Aktivitäten vor Ort einen Riegel vorgeschoben.

Das Alpresort vereint Alpwirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft mit einem hohem Lebensstandard auf drei Stockwerken.  Spiegelfeld Immobilien
Auf drei Stockwerken mit großer Dachgeschosswohnung und Zimmern im Stile eines Seminar-Hotels: Die Alpe Krähenberg ist seit Monaten in den Schlagzeilen. Handout/Spieglfeld Immobilien

Der Industrielle Christian Beer, Eigentümer der Heron-Firmengruppe, hat bereits 2022 die Unterschrift auf den millionenschweren Kaufvertrag gesetzt, in trockenen Tüchern ist das Immobiliengeschäft bis heute nicht. Die Grundverkehrs-Landeskommission hat erst in einem Bescheid die Bewilligung versagt und das Verfahren mittlerweile ausgesetzt. Im Wesentlichen geht es um die Bestimmung des ortsüblichen Preises, Voraussetzung dafür ist ein baurechtlicher Konsens, wie die Behörde auf VN-Anfrage mitteilt. Und einen solche gibt es nicht. Genutzt wurde die Liegenschaft vom Käufer offensichtlich dennoch, wie Bürgermeister Martin Bereuter beschreibt. “Wir haben die Benutzung untersagt und der Liegenschaft die entsprechende Bewilligung entzogen”. Das war im Oktober. Anwalt Wilhelm Klagian, der die Eigentümerseite vertritt, bestätigt “das Verbot der Benutzungsbewilligung zu Wohnzwecken als zwingende Folge des Fehlens einer Baubewilligung”, wie es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme heißt. Diese sei daher vom Käufer auch zur Kenntnis genommen worden.

Martin Bereuter Bürgermeister
Der Sibratsgfäller Bürgermeister Martin Bereuter hat der Alpe Krähenberg die Benutzungsbewilligung entzogen. VN/Gasser

Bekämpft wird von der Eigentümerseite indes das Ergebnis einer Überprüfung der vom Landesvolksanwalt aufgedeckten Missstände beim Bau der Alpe. Die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald hatte sich im Februar vor Ort ein Bild gemacht und festgestellt, dass erheblich abweichend des Bauantrags gebaut wurde. 195 Quadratmeter Wohnfläche waren ursprünglich bewilligt, realisiert wurden vom damaligen Bauherren, dem Werbeunternehmer Richard Morscher, schließlich 391 Quadratmeter. Behörde und Gemeinde vertreten die Rechtsansicht, dass der ursprüngliche Baubescheid nie in Rechtskraft erwachsen ist und demnach eine Bewilligung noch nicht einmal für den ursprünglich kleineren eingereichten Bauantrag vorliegt – schon gar nicht für die großzügige Herberge im Luxus-Segment.

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“Wir gehen davon aus, dass es zwar Planabweichungen gibt, diese aber im Rahmen der Baubewilligung liegen”, lässt Anwalt Klagian wissen. Demnach müssten auch nur die Planabweichungen bewilligt werden, so die Rechtsansicht der Eigentümer. Ein Zurück an den Start, mit einem neuerlichen Bauantrag, als würde man auf einer grünen Wiese beginnen, sollte mit einer Beschwerde am Landesverwaltungsgericht verhindert werden. Eine neuerliche Baubewilligung wurde dennoch beantragt – für den Eventualfall, wie es heißt. Womit die Behörden jetzt wieder zu bewerten haben, ob für das Gebäude eine landwirtschaftliche Notwendigkeit gegeben ist. Ein Sachverständigen-Gutachten ist in Arbeit und wird in den nächsten Wochen erwartet.

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Die Causa ist juristisch einigermaßen komplex, weil das Gebäude auch nicht dort steht, wo es stehen sollte. Dies sei den Bodenverhältnissen geschuldet gewesen, so die Eigentümer. Zwar wurden vor dem Bau mit 1700 Quadratmetern großzügig landwirtschaftliche Flächen gewidmet, allerdings schießt die Alpe zwischen 33 und 77 Zentimeter über die gewidmeten Flächen hinaus. Der Vorschlag der Eigentümer, die Gemeinde möge doch eine Widmungskorrektur vornehmen, fand in der Gemeindevertretung kein Gehör. Deshalb habe man auch den Antrag am Verwaltungsgericht zurückziehen müssen”, so Klagian in der schriftlichen Stellungnahme weiter. Die Beschwerde hätte demnach keine Chance auf Erfolg gehabt.

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Der Ideenreichtum, wie die Luxus-Alpe doch noch gerettet werden könnte, scheint groß. So ist bei der Gemeindevertretung von den Eigentümern auch der Vorschlag eingebracht worden, die landwirtschaftlichen Flächen – zumindest Teile davon – in “Freifläche Sonderwidmung Jagd” umzuwidmen. Bürgermeister Martin Bereuter und die Gemeindevertreter haben auch diesem Ansinnen eine Absage erteilt. “Weil das Gebäude aus unserer Sicht nicht bewilligt ist”, begründet der Ortschef rechtliche Bedenken. Und überhaupt: So hemdsärmelig und fahrlässig mit dem Bau der Alpe Krähenberg in früheren Jahren verfahren wurde, so genau schaut der aktuelle Bürgermeister jetzt hin. Eine Sonderbehandlung werde es jedenfalls keine mehr geben, versichert Bereuter “gleiches Recht für alle”.