Neunjährigen im Bus begrapscht: 40-Jähriger muss mehrere Monate in Haft

Vorarlberg / 01.12.2024 • 14:23 Uhr
Neunjährigen im Bus begrapscht: 40-Jähriger muss mehrere Monate in Haft
„Ich hoffe, Sie konnten die Haft für den Entzug nutzen“, sagte Richter Martin Mitteregger (kleines Bild) beim Prozess. EC

Das Videokamera hielt alles fest: Der Mann wurde wegen sexueller Belästigung und anderer Vorfälle verurteilt.

Feldkirch Der 40-jährige U-Häftling weiß, dass er sich falsch verhalten hat und er weiß auch, was die Ursache des ganzen Übels ist. Der Alkohol lässt ihn immer wieder Dinge tun, die ihm hinterher leidtun. So war er im August dieses Jahres in Dornbirn in der Nähe eines Festes unterwegs, als er plötzlich mit einem Festbesucher zu streiten begann. Er zückte ein Messer und versuchte dem Mann, das Handy abzunehmen. Bei einem zweiten Vorfall bei einer privaten Feier wollte er sich selbst einladen und war außer sich, als man ihm den Zutritt verwehrte. „Ich steche den ab“, ließ er einem anderen ausrichten.

Buben begrapscht

Bis dahin hätte sich die Staatsanwaltschaft noch mit einer Anzeige auf freiem Fuß begnügt. Ein dritter Vorfall mit einem Schulbuben im Bus brachte dann das Fass Anfang Oktober zum Überlaufen und der Mann wurde in die Justizanstalt gebracht. Eine Videoaufzeichnung zeigt, wie der Betrunkene im Bus den Jungen zunächst lange Zeit anstarrt. Der Neunjährige sitzt schräg gegenüber. Die Mutter ist in der Nähe und auch andere Fahrgäste befinden sich nur wenige Meter entfernt. Plötzlich steht der 40-Jährige auf, geht vor dem Buben in die Hocke und streichelt auf der Innenseite des Oberschenkels mehrmals auf und ab. Die Mutter ist außer sich und fordert den Mann auf, sofort damit aufzuhören. Ein Video zeigt die Szenen deutlich. Der Mann gibt an, dass der Junge so traurig dreingeschaut habe, er habe ihn nur trösten wollen. Er selbst sei einst missbraucht worden, da habe er sich so seine Gedanken gemacht, gab er vor der Polizei zu Protokoll.

Einsichtig

In der U-Haft war der Mann gezwungen, auf Alkohol zu verzichten. Dabei konnte er offenbar seine Gedanken ordnen und er zeigt sich vor Richter Martin Mitteregger bereit, ein Antiaggressionstraining zu absolvieren, eine Alkoholtherapie in Angriff zu nehmen und einen Bewährungshelfer zu akzeptieren. Als Strafe für sein Fehlverhalten, für seine Drohungen und die sexuelle Belästigung des Buben erhält der Mann 15 Monate, drei davon sind unbedingt. Erfüllt er die Weisungen des Gerichts nicht und „schwänzt“ die Therapien, dann werden die zwölf Monate widerrufen und er muss diese Zeit auch ins Gefängnis.