Jugendliche speisen Dealerin mit falschem 50er ab

Das Bezahlen mit Falschgeld ist nur eines der Delikte, das den vier Angeklagten vorgeworfen wird.
Feldkirch Die vier jungen Leute sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und sie haben ein Dutzend ihrer Kollegen zum Prozess mitgebracht. Insgesamt scheinen sie die Sache nicht so ernst zu nehmen. Eindeutige Blicke werden ausgetauscht, es wird gegrinst und gelacht. Richter Dietmar Nußbaumer versucht ihnen klarzumachen, dass ein Strafverfahren keine Spaßveranstaltung ist. Doch die Botschaft kommt offenbar nicht so recht an. Man gibt sich lässig und gut aufgelegt. Das Mädchen wird aus dem Verfahren ausgeschieden. Sie muss wegen fehlender Reife in Begleitung eines Anwaltes zu einem separaten Termin kommen. Übrig bleiben die drei Buben.
Denkzettel verpasst
Der 21-Jährige, der zurzeit eine Therapie absolviert, soll seine zwei Kollegen aus dem Gefängnis aus angestiftet haben, einem Dritten einen „Denkzettel“ zu verpassen. Hintergrund: Unbezahlte Geldschulden. Die zwei sollen dies auch ausgeführt haben und den jungen Mann am Bahnhof Rankweil abgepasst und ihm zwei Schläge verpasst haben, wodurch er leicht verletzt wurde. Außerdem wollten die drei in die Wohnung des Schuldners einbrechen, um die angeblich geschuldeten 100 Euro zurückzuholen. „Mehr hätten wir nicht genommen, nur die 100 Euro“, behaupten sie. Dazu kommt ein weiterer Einbruchsdiebstahl und das ist noch nicht das Ende der Liste.
Verbotene Graffiti
Zwei der drei Angeklagten besprühten in Rankweil ein Verkehrsschild und eine Unterführungsmauer mit Farbe. Dann geht es noch um Falschgeld. Der 21-Jährige soll einer Dealerin einen falschen Fünfzig-Euro-Schein für Cannabis gegeben haben. Er behauptet, nicht bemerkt zu haben, dass der Schein, den er in einem Laden als Wechselgeld bekommen haben will, falsch war.
Und zu guter Letzt besaßen die zwei 18-Jährigen trotz ausdrücklich ausgesprochenem Verbot zwei Waffen. Der eine hatte eine Schreckschusspistole, der andere einen als Taschenlampe getarnten Schlagstock. Mit dem Schlagstock posierte er stolz in einem Video. Auch das ist strafbar, selbst wenn man das Video zuhause dreht und die Waffen nicht aus der Wohnung mitnimmt. Weil einige Zeugen nicht erschienen sind, musste der Prozess vertagt werden.