„Ich werde Dich hinter dem Auto herzerren“ drohte er der Mutter seiner Kinder

Türkischer, dreifacher Familienvater bedrohte Ex-Frau und wurde verurteilt.
Feldkirch „Das, was ich gesagt habe, ist auf der ganzen Welt nicht gut und verboten“, übersetzt die Türkisch-Dolmetscherin die Worte des 39-jährigen Angeklagten. Der Arbeiter, der in einem Industriebetrieb 2850 Euro netto monatlich verdient, ist geständig und sieht ein, dass sein Wutausbruch Anfang November eindeutig fehl am Platz war und so nie wieder stattfinden darf.
Eifersucht
„Sie weiß, dass ich ihr nie etwas antun würde, dass ich sie und meine drei Kinder eigentlich beschützen will vor dem ‚Milieu‘ in dem sie sich jetzt bewegt“, gibt der bislang Unbescholtene vor Richter Dietmar Nußbaumer zu Protokoll. Dass auch Eifersucht wegen eines neuen Mannes im Spiel war, muss der 39-Jährige aber eingestehen. Er habe ein Foto gesehen, noch dazu vermeintlich fremde Schuhe im Hausgang, da habe er einen fremden Mann im Haus vermutet. „Er stürmte daraufhin ins Schlafzimmer und sah nach“, sagte die Ex-Frau vor der Polizei aus.
Üble Drohungen
„Ich werde Dich ans Auto anbinden und Dich hinterher zerren. Ich werde etwas Schlimmeres machen, als Dich umbringen, ich kenne Leute, die so etwas machen. Du wirst Dir wünschen, dass man Dich umbringt und Dich dann selbst töten“, – mit diesen Zukunftsvisionen machte der Mann seiner Ex-Frau Angst. Im Saal sagt die Frau aus, dass sich alles wieder gebessert habe, dass keine schlimmen Worte mehr vorgefallen wären und das Verhältnis zu ihrem einstigen Ehemann wieder in Ordnung sei.
Der Richter wertet die Summe aller Umstände und verurteilt den Mann wegen gefährlicher Drohung zu einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro, weitere 1440 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. 150 Euro sind an Verfahrenskosten fällig. Der mit 18.000 Euro Verschuldete erhält die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Die Rechtsprechung sieht in Drohungen, bei dem das Umbringen angekündigt wird, oft keine „Todesdrohung“, wenn nicht zusätzlich eine tatnahe Handlung stattfindet. Beispielsweise Starten des Autos, Holen einer Waffe oder Ähnliches. In dem Fall wurde zugunsten des bislang Unbescholtenen somit eine Drohung mit Körperverletzung angenommen. Der Arbeiter akzeptiert das Urteil.