Drogenkurier transportierte kiloweise Kokain: Haft

Bislang Unbescholtener dealte unter anderem mit 37 Kilo Kokain.
Feldkirch Mit 22 Jahren begann der junge Mann, damals laut Verteidiger selbst drogen- und spielsüchtig mit den krummen Touren. Er ist gelernter Kaufmann, wohnt in der Schweiz und ist bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, doch jetzt muss er die Konsequenzen für seine vierjährige Geschäftstätigkeit mit Drogen tragen. „Es waren harte Drogen mit hohem Abhängigkeitspotential. Und so ein kleines Rädchen, wie es die Verteidigung darstellt, war der Angeklagte auch wieder nicht. Immerhin hat er ‚Bunker‘ angemietet, um dort die Drogen abzuwiegen und zu verpacken“, so Staatsanwalt Elias Zortea. Der Angeklagte zeigt sich vollumfänglich geständig und scheint auch wirklich zu bereuen, dass er diese „falsche Abzweigung“, wie es sein Verteidiger, Mathias Holzmann nennt, vor vier Jahren genommen hat.
Handlanger
Doch selbst die Anklagebehörde ist sich bewusst, dass der Mann innerhalb dieser Drogenorganisation ein Handlanger war. Chatprotokolle belegen, dass er sich immer wieder bei seinen Auftraggebern erkundigt, ob er alles richtig gemacht hat und von dort Anweisungen bekommt. Einmal transportierte er ein Kilo Kokain von der Schweiz nach Vorarlberg, ein anderes Mal vier Kilo Cannabis. Das war zu Beginn der Geschäfte. Innerhalb der letzten vier Jahre kamen dann 37 Kilo Kokain und 28,5 Kilo Cannabis zusammen, die er anderen Dealern zum Verkauf weitergab. Der Angeklagte war als Drogenkurier in speziell dafür präparierten Fahrzeugen tätig.
15.000 Euro
Insgesamt verdiente er rund 15.000 Euro, so die Anklagebehörde. Der Strafrahmen für die immensen Drogenmengen: ein bis 15 Jahre. Seit elf Monaten sitzt der Beschuldigte in Haft. Für ihn ungewohnt, doch daran wird er sich gewöhnen müssen. Der Senat unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer verurteilt ihn zu sechseinhalb Jahren. Da er unbescholten ist, hat er gute Chancen, nach der Hälfte entlassen zu werden. Die U-Haft wird noch abgezogen, den Rest der Zeit will er mit Weiterbildung ausfüllen, so der Angeklagte. 12.800 Euro werden für verfallen erklärt. Mildernd war die Kooperationsbereitschaft, das reumütige Geständnis, die untergeordnete Rolle, die Unbescholtenheit und die eigene Suchmittelergebenheit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.