Das gilt in der Waffenverbotszone am Bahnhof Dornbirn

Die Waffenverbotszone ist von Gesetzes wegen auf drei Monate begrenzt.
Dornbirn Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erlässt mit Mittwoch eine Waffenverbotszone rund um den Bahnhof Dornbirn. “Mit dieser Maßnahme wollen wir die Sicherheit der Bevölkerung am Bahnhof weiter erhöhen”, betont Landeshauptmann Markus Wallner. “Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf Sicherheit im öffentlichen Raum”, versichert Sicherheitslandesrat Daniel Allgäuer.
So funktioniert die Verbotszone
Geplant ist, dass die Verbotszone bis Mittwoch noch mit einer Hinweisbeschilderung versehen wird. Die Verordnung ermöglicht es der Polizei, Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen, wenn aufgrund “konkreter Anhaltspunkte” der “dringende Verdacht” besteht, dass eine “Waffe” oder ein “gefährlicher Gegenstand” mitgeführt wird. Sie erhält damit für die Dauer der Verordnung erweiterte Befugnisse, um Waffen und waffenähnliche Gegenstände sicherzustellen.
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Ein “konkreter Anhaltspunkt” für eine Kontrolle liegt vor, wenn Polizistinnen und Polizisten entweder eine verdächtige Wahrnehmung machen oder von Zeugen darauf aufmerksam gemacht werden. Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Beobachtungen der Polizei zu melden. Sollte jemand eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand innerhalb der Waffenverbotszone mitführen und keine schlüssige Erklärung dafür vorbringen können, wird der Gegenstand sichergestellt und der zuständigen Behörde übergeben. Den Besitzern drohen Strafen von bis zu 4600 Euro.
Das ist verboten
Welche Gegenstände von der Waffenverbotszone betroffen sind, müssen die Polizeibediensteten im Einzelfall prüfen, erklärt die Landespolizeidirektion. So gibt es einerseits die Waffen nach dem Waffengesetz, andererseits gefährliche Gegenstände, die durch ihre Eigenschaften und die Situation die Funktion einer Waffe einnehmen. So ist ein Taschenmesser in den Händen einer betrunkenen Person etwas anderes als am Gürtel eines Pfadfinders. Ausgenommen sind ausdrücklich Personen, die Waffen beruflich oder mit behördlicher Genehmigung tragen. Auch Pfeffersprays zur Selbstverteidigung bleiben erlaubt.
Das ist das Ziel der Waffenverbotszone
Die Verordnung, die am Montag online abrufbar war, gilt zunächst für drei Monate. Sie zielt vor allem auf Personen aus dem Drogen- und Obdachlosenmilieu ab. Innerhalb dieser Gruppierungen, die oft für längere Zeit im Bahnhofsquartier verweilen, eskalieren immer wieder Streitigkeiten, die in offene Gewalt münden. Die Behörden möchten mit dem Verbot präventiv gegen solche Situationen vorgehen. Vor genau einer Woche wurde die Prüfung einer solchen Waffenverbotszone eingeleitet. Vor Ablauf der Verordnung wird die Lage neu bewertet.
Eine Maßnahme von vielen
Die Landespolizeidirektion betont, dass auf diese gesellschaftliche Herausforderung bereits seit Jahren reagiert wird. Hier gebe es auch eine enge und beinahe wöchentliche Abstimmung mit Streetworkern, dem Kaplan-Bonetti-Haus, der ÖBB, dem Verkehrsverbund wie auch der Stadt, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern.
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Zusätzlich zur Waffenverbotszone bleiben bereits bestehende Sicherheitsmaßnahmen bestehen. Dazu zählen die Initiative “VOKUS – Sicherheit an öffentlichen Plätzen” von Land und Polizei sowie das Sicherheitskonzept der Stadt Dornbirn mit verstärkter Polizeipräsenz, neuem Sicherheitsdienst, verbesserter Beleuchtung und Videoüberwachung. “Sicherheit entsteht durch Zusammenarbeit von allen wichtigen Akteuren”, betont Bürgermeisterin Andrea Kaufmann. “Die Stadtpolizei Dornbirn wird weiterhin verstärkte Präsenz zeigen.” Eine Alkoholverbotszone besteht am Bahnhof Dornbirn in ihrer heutigen Form seit 2018. Im Rahmen von VOKUS gab es im vergangenen Jahr landesweit bei 28.700 Einsatzstunden etwa 4500 Personenkontrollen.