Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Geschäftsunfähigkeit: So sichern Sie sich ab

Eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ermöglichen es, persönliche Angelegenheiten auch im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit selbstbestimmt zu gestalten und abzusichern. Was dabei beachtet werden muss, erklärt Notar Richard Forster.
Darum geht’s:
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung frühzeitig festlegen.
- Entscheidungen in eigenem Sinne absichern.
- Notar erklärt verschiedene Vorsorgemöglichkeiten.
Feldkirch Was passiert, wenn jemand plötzlich nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen? Ob durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen – die Geschäftsunfähigkeit kann jeden unerwartet treffen. Ohne rechtzeitige Vorsorge kann es kompliziert werden, wenn medizinische oder finanzielle Angelegenheiten geregelt werden müssen. Notar Dr. Richard Forster erklärt im vierten Teil unserer Serie „Vorsorge für den Abschied“, welche Möglichkeiten es gibt, frühzeitig Vertrauenspersonen einzusetzen und eigene Wünsche rechtlich verbindlich festzuhalten.
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Das Thema Geschäftsunfähigkeit führt oft zu Konflikten. Was passiert, wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, aber keine Regelung für seinen Nachlass getroffen hat?
Forster In einem solchen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt – ähnlich wie bei der gesetzlichen Erbfolge. Hier greift die sogenannte Erwachsenenvertretung, die früher als Sachwalterschaft bekannt war. Das zuständige Gericht kann eine Vertreterin oder einen Vertreter bestellen, den sogenannten Erwachsenenvertreter. Diese Person handelt im Sinne der geschäftsunfähigen Person, unterliegt aber der gerichtlichen Kontrolle.
Welche Möglichkeiten gibt es, um bereits zu Lebzeiten eine Vertrauensperson für wichtige Entscheidungen festzulegen, falls man später selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?
Forster Die wichtigste Möglichkeit ist die sogenannte Vorsorgevollmacht, die es seit 2007 gibt. Der Gesetzgeber sieht sie als bevorzugtes Instrument in diesem Bereich. Sie muss bei voller Geschäftsfähigkeit errichtet werden und legt fest, wer im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit die Vertretung übernimmt. Dabei kann man eine oder mehrere Personen bestimmen und auch regeln, ob diese Entscheidungen gemeinsam oder einzeln treffen sollen. Zudem ist es möglich, Aufgabenbereiche klar aufzuteilen und festzulegen, ob eine Kontrolle erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ist ein sehr flexibles und wirkungsvolles Instrument.

In den Medien hört man immer wieder von Streitfällen rund um Geschäftsunfähigkeit. Wie stellt man fest, ob jemand noch geschäftsfähig ist?
Forster Das ist eine sehr komplexe und schwierige Frage. Auch wir als Notare haben in unserer Praxis oft mit dieser Thematik zu tun und können mit unserer Erfahrung eine erste Einschätzung geben. Dennoch ist letztendlich ein medizinischer Spezialist erforderlich, um die Geschäftsfähigkeit einer Person sicher festzustellen. Häufig kommt es zu Streitigkeiten, wenn beispielsweise lebzeitige Schenkungen angefochten werden. Oft behauptet ein Kind, das weniger bekommen hat, dass der oder die Schenkende zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr geschäftsfähig war.
Wenn es um medizinische Entscheidungen geht – wie kann man sicherstellen, dass eigene Behandlungswünsche respektiert werden, falls man selbst nicht mehr entscheiden kann?
Forster Hier spielt die Patientenverfügung eine zentrale Rolle. Mit ihr kann man festlegen, welche medizinischen Maßnahmen man ablehnt, etwa eine künstliche Beatmung oder eine Magensonde. Ebenso kann man bestimmte Behandlungswünsche äußern, etwa eine Schmerztherapie mit stärkeren Medikamenten, auch wenn dies das Leben verkürzen könnte. Alternativ kann man eine Vorsorgevollmacht nutzen und eine Vertrauensperson benennen, die in medizinischen Fragen entscheidet. Diese Person könnte dann festlegen, ob und wie eine Behandlung erfolgen soll.
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Forster Der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht liegt vor allem in ihrer Zielsetzung. Beide haben eine gemeinsame Schnittmenge, doch während die Vorsorgevollmacht zusätzlich andere Bereiche regelt, dient die Patientenverfügung ausschließlich dazu, persönliche Behandlungswünsche oder Ablehnungen festzulegen – und das kann nur die betroffene Person selbst entscheiden. Eine Delegation ist hier nicht möglich. Eine Patientenverfügung dient dazu, bestimmte Maßnahmen auszuschließen oder Behandlungswünsche zu definieren. Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass eine bevollmächtigte Person Entscheidungen für den Betroffenen trifft.
Ab wann sollte man sich mit diesen Themen beschäftigen?
Forster Ähnlich wie beim Testament gilt: je früher, desto besser. Das Risiko eines Schlaganfalls steigt ab 60 Jahren deutlich an, aber auch jüngere Menschen können unerwartet in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr selbst entscheiden können. Eine Vorsorgevollmacht kann daher bereits ab Ende 30 oder Anfang 40 sinnvoll sein. Eine Patientenverfügung ist sogar noch früher empfehlenswert, da Unfälle oder plötzliche Erkrankungen in jedem Alter vorkommen können.