Jugendlicher Einbrecher stahl Instant-Suppe und Red-Bull

Vorarlberg / 23.03.2025 • 13:30 Uhr
Prozess Jugendlicher Diebstahl und Einbruch
Der Jugendliche fand sich nicht zum ersten Mal vor dem Gericht wieder. EC

17-jähriger arbeitsloser Bregenzer verkennt den Ernst seiner Lage – dabei ist es nicht sein erster Termin am Landesgericht Feldkirch.

Feldkirch Die Beute ist gering: sechs Dosen Red Bull und eine Instant-Suppe. Die Betreiber des Bregenzer Jugendtreffs „Westend“ verzichten auf den Ersatz der Beute. Bezüglich des aufgehebelten Fensterladens und des eingeschlagenen Fensters habe er sich nicht um Wiedergutmachung gekümmert, sagt der Angeklagte vor dem Landesgericht leise. Und wieder einmal ist es die Mutter, die sich offensichtlich mehr Sorgen macht als ihr Sohn. Sie hat ihn zumindest zu Hause unter Hausarrest gestellt, seit sie von den Entgleisungen erfahren hat. „Ich habe erst im Nachhinein mitbekommen, dass er auch ein bisschen Probleme mit Drogen und Alkohol hat“, räumt sie ein. Seit Oktober hat er weder noch genommen. Diese Problematik scheint also zumindest angegangen zu werden.

Lockere Einstellung

Im Übrigen scheint dem Jungen allerdings nicht klar zu sein, dass er sich auf einem schmalen Grat bewegt. Einmal bekam er bereits eine Diversion. Bei einer weiteren Verhandlung einigte man sich – ebenfalls im Rahmen einer Diversion – auf gemeinnützige Leistungen. „Haben Sie diese schon geleistet?“, hakt Staatsanwältin Karin Dragosits nach. „Nein“, lautet die kurze Antwort. Warum, kann er nicht sagen, jedenfalls hat er noch keine einzige geleistet, obwohl die Formalitäten seitens des Gerichts bereits Ende Dezember erledigt waren. Der 17-Jährige wohnt zu Hause, bekommt monatlich 50 Euro Taschengeld.

Zukunft unklar

Auf die Frage des Richters, wie es künftig weitergehen solle, lautet die Antwort, die etwas auswendig gelernt scheint: „Arbeiten, mir etwas aufbauen.“ „Wie wollen Sie eine Arbeit durchhalten, wenn Sie nicht einmal diese Sozialstunden ableisten?“, fragt die Anklägerin nochmals nach. Bei den Sozialstunden kann man sich die Arbeit relativ frei einteilen, doch nicht einmal das hat geklappt. Dieses Mal geht es nicht ohne Strafe. Wegen Einbruchsdiebstahls bekommt der Jugendliche 720 Euro Strafe, 240 davon muss er bezahlen. Geht er nicht zu den angesetzten Bewährungshilfeterminen, wird der Rest der Strafe auch fällig. „Und machen Sie Ihre Sozialstunden vom vorigen Verfahren, sonst sehen wir uns bald wieder“, wird dem Bregenzer noch abschließend empfohlen. Man wird sehen. Das Urteil ist rechtskräftig.