Führerschein-Causa: Wie das Land Einfluss auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt hat

Vorarlberg / 14.06.2026 • 13:15 Uhr
Führerschein-Causa: Wie das Land Einfluss auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt hat

Unaufgefordertes Übermitteln von entlastenden Protokollen wirft Fragen auf. Land bleibt Antworten unterdessen schuldig. Ein VN-Hintergrund.

Bregenz Es sind ein paar wenige Zeilen in einem Akt der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die brisante Fragen aufwerfen. Es geht um die Rolle des Landes im Zuge der Prüfung eines möglichen Anfangsverdachts in der Führerschein-Causa. Die Anklagebehörde hatte rasch entschieden, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten und begründete dies unter anderem auch mit Prüfungsprotokollen, die “unaufgefordert übermittelt worden seien”. Der Absender: das Amt der Vorarlberger Landesregierung. “Eine Einsicht in diese Prüfungsprotokolle ergab ebenfalls keinen Anfangsverdacht wegen eines ungerechtfertigten, willkürlichen Durchfallenlassens”, heißt es dazu wörtlich in dem den VN vorliegenden Schriftstück.

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Womit zweifelsfrei feststeht: Das Land hat Einfluss auf die Staatsanwaltschaft Innsbruck ausgeübt. Unklar ist unterdessen, in wessen Auftrag dies geschehen ist und wer alles davon wusste. Zeitliche Zusammenhänge und mögliche involvierte Akteure werfen jedenfalls ein schiefes Licht auf die Vorgänge und sorgen für erhebliche Brisanz, wie VN-Recherchen jetzt zeigen. Übermittelt wurden der Anklagebehörde in Innsbruck demnach zahlreiche Prüfungsprotokolle von zwei Fahrprüfern aus den Jahren 2024 und 2025. Offensichtlich sollte gezielt entlastendes Material zur Verfügung gestellt werden. Involvierte sprechen von “Nebelkerzen”, zumal es nie einen Verdacht gab, Protokolle könnten manipuliert worden sein.

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Die Unterlagen sind bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf offiziellem Papier des Amtes der Vorarlberger Landesregierung eingelangt. Das geschah jedenfalls vor dem 3. September. An diesem Tag hatte die Behörde den Vorhabensbericht zum “Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens” an das Justizministerium geschickt. Zeitlich ist das deshalb interessant, weil jener Mitarbeiter der Verkehrsrechtsabteilung des Landes, der als zentrale Figur in der Führerschein-Causa gilt, zwar krankgeschrieben, aber noch in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stand. Dieses wurde von ihm erst Anfang bzw. Mitte September aufgekündigt. In der Abteilung selbst waren im Wesentlichen zwei Mitarbeiter mit den Führerschein-Agenden betraut. Das lässt den Schluss zu, dass der Mann das entlastende Material selbst zusammengestellt oder zumindest daran beteiligt gewesen sein könnte. Antworten darauf hätten sich die VN in einer offiziellen Medienanfrage an das Land erhofft. Diese sind allerdings ausgeblieben.

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Das Land schweigt. Auch zu anderen Fragen. Bereits vor den VN-Enthüllungen in der Führerschein-Causa wurde wegen der hohen Durchfallquoten bei Fahrprüfungen im Landhaus eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck begründet im Akt, bei einem Verdacht wegen einer strafbaren Handlung wäre die Dienststelle verpflichtet gewesen, Anzeige zu erstatten. Dies ist freilich nicht geschehen. Unklar ist allerdings auch, ob ein möglicher Verdacht seitens der Verkehrsrechtsabteilung gegen eigene Mitarbeiter jemals ernsthaft geprüft wurde. Und wenn ja, wie dies geschah. Auch darauf blieb das Land eine Antwort schuldig. Begründet wird dies gegenüber den VN mit fehlender Zuständigkeit. Diese liege bei der Staatsanwaltschaft.

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Ein lukratives Geschäft mit fahlem Beigeschmack. Auf dem Rücken junger Menschen könnte über Jahre mit nicht bestandenen Prüfungen ein Geschäftsmodell aufgebaut worden sein. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck, in deren Reihen laut einer Anfragebeantwortung des Verkehrsministeriums vom Oktober 2025 selbst Fahrprüfer tätig sind, konnte keinen Anfangsverdacht feststellen. Gestützt auch auf jenes entlastende Material, das jetzt Monate nach den ersten Enthüllungen neue Fragen aufwirft.