Naturschutz
Vor ein paar Wochen habe ich am Beispiel des Patientenanwalts geschrieben, wie ungewöhnlich es ist, dass ein Gesetzesentwurf der Landesregierung für Aufregung sorgt. Das damalige Vorhaben war aber noch gar nichts im Vergleich zum Wirbel, den seither der Entwurf des „Naturschutz-Deregulierungsgesetzes“ hervorgerufen hat. Nicht nur, dass bei der Landesregierung eine Vielzahl von Stellungnahmen aus dem In- und Ausland eingelangt sind, auch die Leserbriefspalten sind voll, zumeist mit vehementer Ablehnung des Entwurfs.
Zwei gute Nachrichten zuerst: Erstens, es ist schön, wie vielen Menschen Naturschutz ein Anliegen ist. Zweitens, der Naturschutz in Vorarlberg bleibt in seinen Kernfunktionen erhalten, er wird nicht abgeschafft. Und auch dort, wo der Standard reduziert wird, ist das nicht immer ein Verlust.
„Diese Begünstigung der Landwirtschaft ist in Zeiten des Klimawandels völlig deplatziert.“
Wenn beispielsweise in gewidmeten Betriebsgebieten keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr erforderlich sein wird, ist das nicht zwangsläufig schädlich. Das bessere Instrument sind hier sowieso Bebauungspläne der Gemeinden, mit denen den Betrieben exaktere und leichter durchsetzbare Auflagen gemacht werden können, gerade was den Bodenverbrauch betrifft. Auch die Reduzierung des Uferschutzbereiches um Fließgewässer von maximal 20 Meter auf fünf Meter scheint in einem anderen Licht, wenn man weiß, dass Auwälder und Biotope weiterhin geschützt sind. Und wie bisher wird das Auftreten von durch EU-Recht geschützten Arten, wie beispielsweise der Haselmaus, garantieren, dass jedes Vorhaben, wo immer es sich befindet, sorgfältigst geprüft werden muss und NGOs jede Entscheidung vor dem Landesverwaltungsgericht bekämpfen können.
Besonders kritisiert wird, dass die Naturschutzanwältin in vielen Verfahren kein Stellungnahmerecht mehr haben wird. Das ist im Vergleich mit anderen Bundesländern Österreich tatsächlich sehr ungewöhnlich. Allerdings konnte sie schon bisher keine Beschwerde erheben, wenn ihre Stellungnahme nicht berücksichtigt wurde. Wesentlich beschleunigt wird das Verfahren durch diesen eher unfreundlichen Akt gegenüber der Naturschutzanwältin freilich nicht. Selbstverständlich müssen von den Behörden weiterhin stets Sachverständige beigezogen werden und die benötigen für eine sorgfältige Erstellung ihrer Gutachten Zeit.
Kritischer als all diese Neuerungen ist zu sehen, dass das Zerstören von Mooren und anderen Feuchtgebieten nunmehr im Ausmaß von 500m2 bewilligungsfrei sein soll, bisher waren dies nur 100m2. Diese Begünstigung der Landwirtschaft ist in Zeiten des Klimawandels völlig deplatziert, ganz abgesehen davon, dass, wie der Hitzesommer gezeigt hat, viele Bauern den Steuerzahler für die Abgeltung ihrer Verluste verantwortlich machen.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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