Nebenkosten beachten

Planung. Genaues Rechnen und eine rechtliche Beratung empfehlen sich beim Immobilienkauf. Ein kleiner Überblick zu den Nebenkosten.
Zum reinen Kaufpreis der Wohnung oder des Hauses addieren sich eine Reihe von Nebenkosten, die vom Kaufpreis abhängig sind. Allen voran die Grund-
erwerbsteuer mit 3,5 Prozent und die Eintragungsgebühren ins Grundbuch mit 1,1 Prozent. Wer über einen Immobilienmakler kauft, muss auch dessen Honorar, das im Schnitt bei 3 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer liegt, einkalkulieren. Diese Gebühr wird nach den marktüblichen Richtwerten berechnet und ist verhandelbar. Mit der Verbücherung der Liegenschaft kommen weitere Kosten ins Spiel. So zum Beispiel die Honorare für die Vertragserrichter, also Notar oder Rechtsanwalt. Diese Gebühren sind ebenfalls abhängig vom Kaufpreis und werden durch Kammertarife festgelegt. Wird ein Kauf über einen Kredit finanziert, kommt noch die Eintragung vom Pfandrecht mit 1,2 Prozent hinzu sowie die Vertragserstellungsgebühren für den Kreditvertrag. Unterschriften für Immobilienkäufe müssen notariell beglaubigt werden – auch hierfür gibt es kaufpreisabhängige Kammertarife. Günstiger ist lediglich die Beglaubigung bei einem Ortslegalisator, so es einen solchen noch gibt.
Möbel als Mehrkostenfaktor
In der Regel fallen etwa 10 Prozent an zusätzlichen Kosten vom Kaufwert an, die in die Kalkulation mit einbezogen werden müssen. In einem leeren Haus lässt sich jedoch nicht wohnen. Die Einrichtung der vier Wände – Küche, Garderobe, Bad, Wohn- und Schlafmöbel etc – kann mit 10 bis 15 Prozent des Kaufwertes zu Buche schlagen. Dabei handelt es sich natürlich nur um Richtwerte. Nach oben gibt es kaum Grenzen.