Aufgaben der Hausverwaltung

Eigentum / 12.10.2017 • 10:20 Uhr
Die Hausverwaltung vertritt die Interessen der Wohnungseigentümer.Foto: shutterstock
Die Hausverwaltung vertritt die Interessen der Wohnungseigentümer.Foto: shutterstock

Der Tätigkeitsbereich einer Hausverwaltung ist gesetzlich geregelt. Bei Wohnungs-
eigentumsobjekten kommt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zur Anwendung.

Administration Die Aufgaben der Verwaltung sind nicht variabel, sondern gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz verankert. Die Hausverwaltung muss die Interessen der Wohnungseigentümer vertreten. Dazu gehören die Abrechnung der Betriebskosten und das Erstellen von Rücklagen sowie die Verrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten. Wie bei einer Bilanz werden alle Einnahmen und Ausgaben genannt. Die Abrechnung muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des
Kalenderjahres jedem Eigentümer schriftlich übermittelt werden. Die Verwaltung muss sich unaufgefordert um die Reinigung und Pflege des Hauses kümmern, die dafür anfallenden Kosten müssen aber vor der Durchführung den Eigentümern gemeldet werden. Die Hausverwaltung muss in der jährlichen Vorausschau jene Erhaltungsmaßnahmen ankündigen, die in absehbarer Zeit anfallen werden.

Versammlung

Mindestens alle zwei Jahre muss die Verwaltung des Hauses eine Hauptversammlung einberufen, bei der die Eigentümer über den Zustand des Hauses, Kostenänderungen oder zukünftige Investitionen informiert werden müssen und eventuelle Beschwerden oder Probleme gemeinsam diskutiert werden.

Vollmacht

Die Hausverwaltung wird von den Eigentümern via Vollmacht beauftragt. Mieter können die Verwaltung nicht kündigen, dies ist nur durch eine Eigentümermehrheit möglich. Wer eine Wohnung mietet, erklärt sich laut Mietvertrag auch mit der Hausverwaltung einverstanden. Die Verwaltungsaufgaben sind bei Mietwohnungen im Grunde genommen dieselben wie bei Wohnungseigentum, allerdings dürfen neben den Betriebskosten die Kosten für zum Beispiel Sanierungsarbeiten nicht auf die Mieter übertragen werden.

Weitere Informationen auf

www.arbeiterkammer.at