Die Baustellenbesichtigung

Eigentum / 30.04.2020 • 11:00 Uhr
Das Betreten von Baustellen ist nur nach Absprache mit dem Bauleiter erlaubt.Nägele
Das Betreten von Baustellen ist nur nach Absprache mit dem Bauleiter erlaubt.Nägele

Wer eine Wohnung kauft, ist am Baufortschritt interessiert und
möchte gerne auf der Baustelle vorbeischauen. Geht das?

Sicherheit Baustellenbesichtigungen unterliegen besonderen Auflagen. Wenn sich Privatpersonen auf den Weg machen, um „unverbindlich“ mal einen Blick zu riskieren, kann dies gefährlich werden. Zwar hängen am Bauzaun Hinweisschilder, dass Schutz-
ausrüstung zu tragen ist, doch wer hat schon einen Bauhelm und Sicherheitsschuhe dabei? Baustellen werden heutzutage von den Firmen zwar mit provisorischen Geländern sowie Absturz- und Gefahrenstellen mit Absperrbändern und Absperrgittern gesichert. Aber selbst wenn die Baustelle solcherart gesichert wurde, ist und bleibt sie eine Gefahrenquelle. Sei es, dass Gegenstände wie Holz, Metall, Leitungen und Kabel auf dem Boden liegen, die Flächen uneben sind oder der Weg ins Gebäude häufig nur als behelfsmäßiger Brettersteig gestaltet ist. Die Stolper- und Verletzungsgefahr ist groß – und es ist nicht zuletzt deshalb unbefugten Personen untersagt, Baustellen zu betreten – auch wenn es die Wohnungskäufer sind.

Bauträger bieten Termine an

Hinzu kommt, dass Wohnungskäufer gerne in den Abendstunden vorbeischauen und es bei Dämmerung noch gefährlicher ist mögliche Stolperfallen zu erkennen. Mag. Elke Waibel von der Nägele Wohn- und Projektbau GmbH empfiehlt daher: „Vereinbaren Sie als Wohnungskäufer einen Termin mit dem Bau- und Projektleiter, um möglichst risikolos ihre künftige Wohnung zu besichtigen und lassen Sie sich nicht verleiten, ohne Schutzausrüstung die Gefahrenstelle Baustelle zu betreten, bei Unfällen nach unbefugtem Betreten übernimmt der Bauträger keinerlei Haftung für Unfälle.“ Die Bauträger weisen ihre Kunden regelmäßig auf diese Möglichkeit der Terminvereinbarung hin und stellen dazu Helme zur Verfügung.