Großer Unmut über Erhöhung

Die ab 1. Juli 2021 im Zuge der Ökologisierung des Steuer- und Abgabensystems geltende Neuregelung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Autokauf sorgt weiter für großen Unmut in den betroffenen Branchen.
2020 wurden sämtliche automotive Steuern ökologisiert – sprich erhöht: die NoVA mit
1. Jänner, die Sachbezugsregelung mit 1. April und die motorbezogene Versicherungssteuer mit 1. Oktober 2020. Aber bereits im Dezember wurde eine erneute Erhöhung der NoVA ab Juli 2021 angekündigt. Darüber hinaus wird erstmals auch eine NoVA für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) fällig. „Diese steuerliche Zusatzbelastung ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein absolut herber Schlag. Die neue NoVA kann dann bei diesen Fahrzeugen beim Neukauf schon mal 10.000 bis 15.000 Euro ausmachen. Das trifft vor allem viele EPU und Kleinunternehmen mit kleinen Lkw wie Kasten- oder Pritschenwägen, die diese Fahrzeuge zum Transport von Material und Waren für ihre Arbeit brauchen“, kritisiert Rudi Lins, Obmann des Vorarlberger Fahrzeughandels. Das sei nicht vertretbar.
Neben einer zusätzlichen finanziellen Belastung führe die geplante NoVA-Erhöhung auch dazu, dass ältere Autos weitergefahren werden, anstatt durch neue Fahrzeuge mit umweltschonenderen Technologien ersetzt zu werden. „Dadurch bleibt wichtiges CO2-Einsparungspotenzial ungenützt“, so Rudi Lins. „In einer Zeit, in der die Wirtschaft derartige Rückschläge hinnehmen muss und angekurbelt werden sollte, ist der Staat angehalten, positive Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen. Stattdessen werden Gebühren erhöht und neue Abgaben eingeführt. Diese in den Kalkulationen unterzubringen, wird äußerst schwierig und schmälert die Investitionskraft der Betroffenen, vor allem der Gewerbebetriebe, die auf Transportfahrzeuge angewiesen sind“, sagt Rudolf Gort, Innungsmeister der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker.
Eine geringe Abfederung der angespannten Situation ist eine aktuelle Übergangsregelung, die sowohl für die leichten Nutzfahrzeuge als auch für die von der Steuererhöhung betroffenen Pkw gilt. Denn bei Kraftfahrzeugen, für die vor dem 1. Juni ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird und die Auslieferung noch vor dem 1. November dieses Jahres erfolgt, kann noch die alte, bis 30. Juni geltende Rechtslage angewendet werden.
Allerdings können die Autolieferanten/Hersteller aufgrund der Corona-Krise und der Halbleiter-Lieferschwierigkeiten keine Liefergarantie für N1-Fahrzeuge bis zum 31. 10. 2021 mehr abgeben.
Maßgeblich für die oben genannte Übergangsfrist und damit für die Fälligkeit der NoVA ist die Lieferung an den Kunden. Da es sich bei der neuen NoVA für N1-Fahrzeuge um erhebliche Preissteigerungen handelt, ist keiner der betroffenen Importeure, Händler, Kunden bereit, für diesen durch die Lieferverzögerung entstandenen Mehrpreis aufzukommen. Die Kunden (viele Klein- und Mittelbetriebe) verfügen nicht über die notwendige Liquidität und auch die Importeure und Händler können nicht für die NoVA aufkommen. Ein Riesenstreit ist programmiert. „Wir benötigen daher eine Verlängerung der Frist für die Lieferung bis etwa Ende Februar 2022. Dazu ist allerdings eine Änderung des NoVA-Gesetzes notwendig“, betont Lins.
Diese steuerliche Zusatzbelastung ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein absolut herber Schlag.
Rudi Lins Obmann Vorarlberger Fahrzeug- handel