Am Lauteracher Bahnhof mit Messer gedroht

Gewalt und Verbrechen / 07.02.2024 • 14:30 Uhr
Der 34-Jährige musste sich am Landesgericht verantworten. <span class="copyright">EC</span>
Der 34-Jährige musste sich am Landesgericht verantworten. EC

Betrunkener wollte Jugendlichen Angst machen, dafür bekam er vier Monate.

Feldkirch Der 34-jährige Angeklagte ist arbeitslos, wohnt in einer sozialen Unterkunft, er weiß, dass er eine Intelligenzminderung und eine kognitive Leistungseinschränkung hat. Das kann er präzise formulieren und auch um seine zwei Vorstrafen weiß er Bescheid. An BH-Schulden haben sich rund 13.000 Euro angesammelt. Zusätzlich hat der Mann Probleme, weil er immer wieder dem Alkohol stark zuspricht.

An jenem Abend habe er nicht so viel getrunken, meint er. Gemessen wurden 1,2 Promille. Aus seiner letzten Verurteilung im vergangenen Herbst hat er sechs Monate Haft offen. Dazu steht eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher im Raum. Dennoch ist er überzeugt: „Ich bin kein Alkoholiker“.

Passanten bedroht

Am 7. Oktober hielt sich der Mann gegen 20.30 Uhr am Bahnhof Lauterach auf. Drei Jugendliche hatten dort ihr Fahrrad abgestellt. Der Betrunkene nahm eines der Räder und stemmte es in die Höhe, um zu demonstrieren, wie stark er ist. Der Junge, dem das Rad gehörte, ging zu seinem Fahrrad. „Was macht Ihr hier?“, fragte der Betrunkene die Buben und zog sein Küchenmesser aus der Tasche. Er fuchtelte mit der zehn Zentimeter langen Klinge vor den Teenagern herum, um sie einzuschüchtern. „Ich hatte Todesangst, dass sie mir etwas tun“, verteidigt sich der Angeklagte vor Richterin Lisa Pfeifer. Kurzzeitig behauptet der Mann sogar, einer der drei hätte ihm eine Watsche und Tritte versetzt. Als er nochmals belehrt wird, dass er niemanden verleumden darf, räumt er ein, es könne auch wer ganz anderer gewesen sein, es sei ja schließlich so dunkel gewesen.

Gut betreut

Derzeit, das bestätigt auch die Bewährungshelferin, ist der Mann gut betreut. Er hält seine Termine ein, erscheint pünktlich bei Arzt und Sozialarbeitern und hilft in der Wohnanlage angeblich regelmäßig ohne Entlohnung dem Hausmeister. Der Angeklagte hat Glück. Er muss weder seine offene Bewährungsstrafe antreten, noch muss er in eine Entzugsanstalt. Stattdessen bekommt er weitere vier Monate auf Bewährung. Sollte er nochmals auf der Anklagebank Platz müssen, wird es allerdings eng, dann drohen insgesamt zehn Monate und ein Zwangsaufenthalt in einem Gefängnis, das auf Suchtproblematik spezialisiert ist.