Mit „Ich prügle dich zu Tode“ Tochter bedroht

Gewalt und Verbrechen / 06.05.2025 • 13:03 Uhr
Prozess gefährliche Drohung, Vater gegen Tochter
Für den Angeklagten waren die Äußerungen keinen Grund, die Polizei zu rufen. EC

56-jähriger Bosnier leugnet und schiebt Polizei den schwarzen Peter zu.

Feldkirch Dass es Streit gibt, kommt in den besten Familien vor. Dass man seine Tochter mit den Worten „Ich prügle dich zu Tode“ und „Ich schlage dich rollstuhlreif“ bedroht, allerdings selten. „Es gab Stress wegen der Hochzeit. Außerdem sagt man bei uns am Balkan schnell einmal ‚Ich schlage dich‘, was allerdings quasi eine Redewendung ist“, verteidigt sich der Angeklagte vor dem Landesgericht Feldkirch. Warum – vermutlich seine erwachsene Tochter – trotzdem die Polizei anrief und diese anschließend auch zu ihm nach Hause kam, kann er sich nicht erklären. Auch die Verteidigung greift das Argument „Rauer Umgangston, am Balkan eben üblich“ auf.

Tochter verstört

Als die Beamten in der Bludenzer Wohnung eintrafen, war die junge Frau total verstört, weinte heftig, zitterte stark und zeigte sich hysterisch. Die Ehefrau des Angeklagten wollte nichts sagen, und die Tochter bettelte unter Tränen: „Sag doch bitte die Wahrheit, Mama.“ Als das Familienoberhaupt weggewiesen wurde, kommentierte er diese Anordnung mit den Worten: „Diese zwei Wochen gehen auch vorbei.“ Im Prozess wollte die Tochter nicht gegen ihren Vater aussagen. „Er leidet so schon genug“, meinte sie zu ihrem Vater, der derzeit im Krankenstand ist.

Polizei belastet

Der Angeklagte gibt an, die einvernehmenden Beamten hätten ihn zu dem Geständnis quasi gedrängt, gemeint, dass er ansonsten noch länger bleiben müsse. Man habe ihm bewusst keinen Dolmetscher zur Verfügung gestellt, eigentlich habe er gar nichts verstanden. Auch nicht, was er unterschrieben habe. Die Polizeibeamtin hingegen dementiert: „Er wollte keinen Dolmetscher, wir haben ihm dies sehr wohl angeboten. Außerdem hatte ich den Eindruck, dass er schon versteht, was wir ihn fragten.“

Der Mann hat zwei einschlägige Vorstrafen, unter anderem, weil er seine Tochter schlug. „Sie haben eine gewaltbehaftete Vergangenheit“, so Richterin Verena Wackerle. Sie verurteilt den Angeklagten zu 720 Euro Geldstrafe und vier Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwältin überlegt, ob sie den Mann weiters wegen der Sache mit der polizeilichen Einvernahme anklagt. Im Raum steht unter anderem Verleumdung der Beamten. Das Urteil wegen der gefährlichen Drohung ist nicht rechtskräftig.