Ex-Mann drohte mit Brandanschlag und Säureangriff

Gewalt und Verbrechen / 14.05.2025 • 10:58 Uhr
Prozess rabiater Ehemann
Der Mann drohte seiner früheren Frau, nun musste er sich vor dem Landesgericht verantworten.EC

Auch nach der Scheidung und zwei Vorstrafen macht der 34-Jährige weiter.

Feldkirch Zwei Vorstrafen hat der Mann bereits. Die letzte war wegen Drohungen gegenüber seiner Ex-Frau. Von den 1600 Euro musste er damals 800 Euro bezahlen, die andere Hälfte wurde auf Bewährung ausgesprochen. Doch das Damoklesschwert nutzte offenbar wenig.

Wieder gab es neue Drohungen, und zwar äußerst brutale, die der Angeklagte jedoch vor dem Landesgericht Feldkirch vehement abstreitet. Richterin Franziska Klammer kann jedoch kein Motiv erkennen, warum die Ex-Frau den Arbeiter falsch belasten sollte. “Geld will Ihre Ex-Frau jedenfalls keines von Ihnen”, scheidet die Richterin finanzielle Hintergründe aus.

Schlimmes Szenario

“Ich komme nachts, wenn du, deine Eltern und unsere Kinder schlafen, schütte Benzin über das Haus und zünde es an”, drohte er. Ein anderes Mal kündigte er an, dass er seiner Ex-Frau die Zunge herausschneiden und sie mit Säure überschütten werde, dass sie nicht mehr aus dem Haus gehen könne. Auch das bestreitet der Mann. “Wieso soll ich ein Haus anzünden, das ich selbst gekauft habe?”, leugnet der zweifach Vorbestrafte auch diese Drohung.

Die Ex-Frau ist als Zeugin geladen, sie hätte die Möglichkeit, sich der Aussage zu entschlagen, doch sie will aussagen, auch wenn es einen Tag vor dem Prozess nochmals zu telefonischen Drohungen kam.

Keine Einsicht

“Ich habe drei Monate lang im Auto geschlafen, nun habe ich mein Leben neu organisiert, habe einen Job, ich weiß, dass es strenge Strafen gibt, ich würde das alles nie aufs Spiel setzen”, behauptet der türkische Arbeiter. Die Ex-Frau berichtet im Zeugenstand, dass ihr Ex-Mann angeboten habe, es noch einmal zu versuchen. Das Angebot habe sie abgelehnt und daraufhin habe er wieder gedroht. Vor drei Wochen und auch einen Tag vor dem Prozess, als er sie drängte, nicht gegen ihn auszusagen.

Wegen der neuerlichen Vorfälle dehnt die Staatsanwältin den Strafantrag sogar noch aus. Alles in allem führt dies schlussendlich zu einer dritten Eintragung im Strafregister und einer Strafe von 2040 Euro sowie sechs Monaten Haft auf Bewährung. Dazu kommt der alte, einst auf Bewährung ausgesprochene Strafrest von 800 Euro, womit nun 2840 Euro zu bezahlen sind. Zudem muss der mit bereits 30.000 Euro Verschuldete Kontakt zur Bewährungshilfe aufnehmen und eventuell zum zweiten Mal etwas gegen seine Aggressionen unternehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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