Zweifelhafte Rolle beim Verkauf von gestohlenem Schmuck und Goldmünzen

Gewalt und Verbrechen / 19.05.2025 • 10:30 Uhr
Landesgericht Goldmünzen
Drei Vergehen wurden der Frau zur Last gelegt, bei einer war ihre Begründung zu abenteuerlich. EC

Zumindest beim „Geld reinwaschen“ half die 33-jährige rumänische Komplizin.

Feldkirch In Nenzing wurde im Mai vergangenen Jahres eingebrochen. Der rumänische Dieb verurteilt. Ob die 33-jährige Mutter einer kleinen Tochter dabei Schmiere stand, lässt sich nicht nachweisen. Auffallend ist, dass der spätere Einbrecher sie bei einer Tankstelle um vier Uhr morgens aussteigen ließ, sie dort im Freien fünf bis zehn Minuten auf und ab ging und dann zu einer Freundin heimspazierte. „Ich habe nicht gewusst, was mein Freund in der Zwischenzeit macht, eigentlich hätte er mich wieder abholen sollen, als er nicht kam, bin ich einfach gegangen“, so die junge Frau vor dem Landesgericht Feldkirch.

Gold verkauft

Auch als gestohlene Goldmünzen und Schmuck in Bregenz in einer An- und Verkaufsstelle in Bares umgewandelt wurden, war die Frau dabei. Noch drei andere Männer, unter anderem der Einbrecher aus Nenzing. Mit ihm hatte die 33-Jährige einige Monate eine Beziehung.

Von seiner kriminellen Vergangenheit will sie ebenso wenig gewusst haben wie von seinen Diebestouren. „Wir wollten essen gehen und da sagte plötzlich einer der Männer, er müsse noch etwas erledigen, er habe etwas zu verkaufen, da bin ich dann einfach mitgegangen“, so ihre Verantwortung. Dass das Gold aus einem Tresordiebstahl in Lustenau stammte, habe sie nicht gewusst, so Verteidigerin Sandra Singer-Nagel.

Unglaubwürdig

Bei den ersten zwei Vorwürfen mit dem Schmierestehen und dem Verkauf von gestohlenem Schmuck gibt es zu wenig Beweise, um die Frau schuldig zu sprechen.

Bei dem dritten Punkt ist die aufgetischte Geschichte allerdings zu abenteuerlich, um bei Richter Dietmar Nußbaumer Gehör zu finden. Die lautet nämlich so: Der Vater des Einbrechers habe einem der jungen Männer Geld geliehen und wollte es nun zurück. Da dieser keines hatte, habe ihr Freund sie gebeten, 350 Euro vorzustrecken und den Vater damit zufriedenzustellen. „Dass Sie einem Wildfremden 350 Euro leihen und es bis heute nicht zurückfordern, ist unglaubwürdig, weshalb ich Sie wegen Geldwäscherei zu acht Monaten auf Bewährung verurteile“, so Richter Nußbaumer.

Noch dazu wurde die Summe einen Tag nach dem Goldverkauf überwiesen. Zu viele Zufälle. Das Urteil ist rechtskräftig. Die drei Rumänen wurden aus ihren teilbedingten Haftstrafen von zweimal 24 und einmal zwölf Monaten bereits entlassen und sind wieder auf freiem Fuß.