Zweifache Mutter als Zuhälterin angeklagt

Gewalt und Verbrechen / 20.05.2025 • 16:08 Uhr
Landesgericht Zuhälterin
Die zweifache Mutter sieht sich nicht als Ausbeuterin, sondern als Helferin auf Augenhöhe. EC

Auch grenzüberschreitender Prostitutionshandel wird der 24-Jährigen vorgeworfen.

Feldkirch Die Strafprozesse wegen Zuhälterei ähneln einander sehr. Der Knackpunkt ist fast immer, dass die Zeuginnen, sprich die Prostituierten, nicht mehr im Land sind und sogar ein Aufenthaltsverbot in Österreich haben. So ist es auch nicht überraschend, dass von den fünf Frauen, die laut Anklage ausgebeutet wurden, niemand vor dem Landesgericht Feldkirch erscheint.

Drei von ihnen sind überhaupt unbekannten Aufenthaltes. Alle fünf sind, so wie die Angeklagte, Rumäninnen. Sie sollen gewerbsmäßig nach Österreich gelockt worden sein. Der Grund liegt auf der Hand, hier verdient man besser als in Rumänien. Dann soll die Beschuldigte, deren Mann in Rumänien wegen Zuhälterei im Gefängnis sitzt, den Frauen von ihren Entlohnungen fünfzig Prozent abgeknöpft haben. Und zwar für nichts, ohne gegen jede Gegenleistung.

Nur geholfen

„Meine Mandantin ist keine Ausbeuterin, sie hat den Frauen nur geholfen. Es ist schon nicht angenehm, auf diese Art seinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen, da ist man auf Unterstützung in Augenhöhe angewiesen, vor allem wenn man kein Deutsch spricht“, hält die Verteidigerin den Vorwürfen entgegen. „Sie war die Schnittstelle zwischen Angebot und Nachfrage, wenn man so will“, führt die Anwältin weiter aus.

Die fünf Rumäninnen hätten bereits zuhause Liebesdienste angeboten. Das sei ihre einzige Chance, ohne Ausbildung ihre Familien finanziell zu unterstützen. Seit sechs Monaten sitzt die bislang Unbescholtene, die zwei kleine Kinder zuhause hat, in U-Haft. Dass sie die Frauen ausnutzte, bestreitet sie vehement.

Unglaubwürdig

Staatsanwalt Markus Fußenegger hält die Darstellung der Verteidigung für völlig unglaubwürdig. „Die Angeklagte war ein ‚U-Boot‘ sie war nicht gemeldet“, ärgert er sich über die Schilderungen der Verteidigung und bleibt dabei, dass die Angeklagte die Opfer ausgenommen hat.

Die Verteidigung beantragt die Zeuginnen, die man zunächst allerdings finden muss. Richterin Franziska Klammer macht sich auf die Suche, setzt eine Frist von zwei Monaten, dann wird entschieden, wie die Verhandlung fortgesetzt werden kann. Der Prozess wurde vertagt.