Freundin bis zur Ohnmacht gewürgt

21-Jähriger wurde mit seiner Eifersucht nicht fertig, 840 Euro Strafe.
Feldkirch „Das stimmt alles nicht. Sie hat mich geschlagen und gebissen, soll ich Ihnen die Bisswunde einmal zeigen“, möchte der Kochlehrling den Richter des Landesgerichts Feldkirch für sich gewinnen. „Später vielleicht“, sagt der jedoch und kommt zunächst auf die Vorwürfe gegen den Angeklagten zu sprechen.
Der junge Mann war mit einem 17-jährigen Lehrling zusammen, doch die Beziehung mit dem Mädchen war von vielen Streitigkeiten und Eifersüchteleien geprägt. Eine Bekannte, ein 17-jähriger Friseurlehrling, bestätigt dies. Auch, dass ihr die Kollegin einmal von Würgen erzählte.
Chats als Beweis
Die Aussagen von Täter und Opfer gehen völlig auseinander. Doch die Chatverläufe geben, wie so oft, Einblick in die Situation. Dort schreibt das Mädchen nämlich: „Du hast mir weh getan, mich bis zur Ohnmacht gewürgt und mich geschlagen“. Darauf antwortete der 21-Jährige im Dialekt: „Ich wollte das nicht, das weißt Du“. Ein anderes Mal räumte er schriftlich ein, dass es ihm leidtue und dass er es „reparieren“ wolle.
Der junge Mann versucht sich herauszureden und meint, dass er damit nicht das Würgen und Schlagen gemeint habe, sondern den Umstand, dass er einmal fremdgegangen wäre. Doch das glaubt Richter Marco Mazzia nicht und hält diese Erklärung für völlig lebensfremd.
Eifersucht im Spiel
Eskaliert ist die Situation, als die beiden einmal auf dem Bett saßen und ein Dornbirner namens „Alex“ der 17-Jährigen schrieb. Ihr Freund wollte den Code ihres Handys wissen und die Nachricht lesen. Aus Eifersucht. „Ich bin nicht eifersüchtig“, entgegnet der Kochlehrling. Sie wirft ihm vor, er habe sie dann gewürgt und gesagt, er würge sie so lange weiter, bis er den Code habe.
Die Polizei musste bei dem jungen Paar mehrmals einschreiten. Der junge Heißläufer, der bereits eine Vorstrafe hat, wird wegen Nötigung und Körperverletzung nicht rechtskräftig zu 840 Euro verurteilt. Körperverletzung deshalb, weil das Opfer vom Herumstoßen einen blauen Fleck hatte. Dem Mädchen muss er zudem 250 Euro Entschädigung zahlen.