24-Stunden-Pflege stahl knapp 14.000 Euro

Gewalt und Verbrechen / 06.07.2025 • 12:27 Uhr
Prozess Pflegekraft
Der Mann beteuert seine Unschuld, es fehlen jedoch Bargeld und Schmuck. EC

Pflegebedürftiger hat nun das Nachsehen, das Geld ist weg.

Feldkirch Der 49-jährige, gelernte Pfleger ist extra aus Rumänien angereist, um sich dem Prozess vor dem Landesgericht Feldkirch zu stellen, sagt er. Er war bislang unbescholten und auch in diesem Fall sei er völlig unschuldig, beteuert er. Er habe seine gute Stelle wegen der Vorwürfe verloren, jetzt will er nur noch seine Unschuld bestätigt haben. Der Mann war bei einem Hohenemser Ehepaar als Pflegekraft tätig, eine Agentur hatte ihn vermittelt.

Der 79-jährigen Frau fiel es zunehmend schwerer, ihren Ehemann allein zu versorgen. Jetzt ist er Pflegestufe fünf, als Zeuge braucht er nicht zum Prozess zu kommen. Allein der Transport ins Auto wäre beinahe unmöglich. Gekommen sind die Ehefrau und die Tochter des Mannes, und sie wissen nur eines: Es wurde eine beträchtliche Summe Geld aus dem Nachtkästchen gestohlen.

Vertrauen missbraucht

Die Familie fand nichts dabei, Geld in der Schublade des Nachtkästchens zu verwahren. Außerdem war die Ehefrau des Pflegebedürftigen auf Reha und wollte, dass für den Notfall unkompliziert Geld zur Verfügung steht. Ebenso ist ein goldener Armreif verschwunden. Den Pflegern haben sowohl die Rentnerin als auch deren Tochter vertraut.

Prozess Pflegekraft
Der Mann betonte, dass er extra anreiste, um sich den Vorwürfen zu stellen. EC

Eines Tages passierte etwas, was ihnen merkwürdig vorkam. Einer der Pfleger sagte, er müsse wegen familiärer Probleme sofort abreisen. In derselben Nacht war ein neuer Pfleger da. “Am liebsten hätte ich beide davongejagt”, ärgerte sich die 79-Jährige über den überstürzten Wechsel. Die Tochter versuchte noch, den Abgereisten telefonisch zu erreichen, doch er blockierte sie. Weil die beiden Frauen nicht täglich die drei Geldumschläge kontrollierten, können sie rückblickend nicht sagen, welcher der beiden Männer den Betrag von knapp 14.000 Euro gestohlen hat. Fakt ist, diese Summe fehlt.

Im Zweifel freigesprochen

Noch zwei Dinge sind seltsam. Der Angeklagte postete auf Tiktok ein Video, in dem er mit etlichen Geldscheinen wedelt. “Das war blöd, aber ich habe mein Haus verkauft und wollte ein bisschen angeben, dass ich auch Geld habe. Das war der Erlös aus dem Verkauf”, erklärt der Mann und legt den Kaufvertrag vor. Seltsam ist auch, dass bei der Vorarlberger Polizei ein anonymer Anruf einging, bei dem ein Mann in gebrochenem Deutsch meldete, dass der Hohenemser Familie Geld gestohlen wurde und der Angeklagte dafür verantwortlich sei. Der Betrag stimmt auf den Cent und auch die restlichen Details passen. Was es mit diesem Anruf auf sich hat, weiß niemand.

Beweise für einen Schuldspruch gibt es zu wenig, weshalb Richter Peter Nowak den Angeklagten im Zweifel freispricht. Nun wird der zweite Pfleger gesucht und einvernommen. Doch wenn es auch bei ihm keine eindeutigen Beweise gibt, kann auch der zweite Pfleger nicht schuldig gesprochen werden. Die Familie bleibt in dem Fall auf ihrem Schaden sitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.