Mit 3,5 Promille Krankenpflegerin geschlagen

Gewalt und Verbrechen / 15.01.2026 • 16:37 Uhr
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Zuerst alkoholisiert im Landeskrankenhaus und nun vor dem Landesgericht. EC

46-Jährige attackierte Feldkircher Spitalsangestellte mit der Faust.

Feldkirch In den frühen Morgenstunden kommt Anfang September vergangenen Jahres eine 46-jährige Angestellte ins Feldkircher Spital. Sie hat einen Knöchelbruch rechts außen und jammert über starke Schmerzen. Auffallend ist die Alkoholisierung der Frau. Sie hat 3,5 Promille intus. Zwar kann sie sich nach eigenen Angaben an nichts erinnern, Schmerz, Panik und Alkohol hätten sie in diese Ausnahmesituation gebracht, sagt sie. Es kommt zum Streit zwischen der Patientin und dem Personal. Die Betrunkene schlägt einer Krankenpflegerin mit der Hand gegen die Rippen, danach folgt ein wuchtiger Faustschlag ins Gesicht. Zu Glück erleidet die Pflegerin nur eine Prellung, auf Schmerzengeld verzichtet sie.

Die 46-jährige Angeklagte bereut ihren Ausraster im Spital
Die 46-jährige Angeklagte bereut ihren Ausraster im SpitalChristiane Eckert

Polizei gerufen

Das Krankenhauspersonal ruft die Polizei, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Auch gegenüber den zwei Beamten zeigt sich die Frau äußerst unkooperativ. Sie weigert sich, mit auf die Dienststelle zu kommen und verletzt einen Beamten leicht. Schlussendlich muss sie dennoch mit.

Die bereits zweifach Vorbestrafte ist bei Gericht völlig aufgelöst, vor lauter Schluchzen kann sie kaum sprechen. Das Verfahren scheint sie sehr zu belasten. Richterin Lea Gabriel beruhigt die Angeklagte und auch Verteidigerin Emelle Eglenceoglu redet beschwichtigend auf ihre Mandantin ein. 2017 wurde die Frau bereits einmal verurteilt, damals watschte sie einen Polizisten und auch damals war Alkohol im Spiel.

Kein Problem

Staatsanwalt Manfred Melchhammer will wissen, ob die Angeklagte ein Problem mit Alkohol hat. „Nein“, behauptet diese. Sie trinke sonst eigentlich nicht und selbst wenn sie trinke, habe sie es immer im Griff. Der Staatsanwalt wundert sich, wie man es dann auf 3,5 Promille bringt, ein doch beachtlich hoher Pegel. Der Hund ihrer Freundin sei damals im Sterben gelegen, da hätte sie mit ihrer Bekannten eine Flasche Wein und eine Flasche Prosecco getrunken.

Als Strafe für den versuchten Widerstand und die verschiedenen Körperverletzungen erhält die Angestellte sechs Monate Haft auf Bewährung plus 5280 Euro unbedingte Geldstrafe. Die Geldstrafe fällt deshalb so hoch aus, weil die Beschuldigte nicht schlecht verdient und keine Sorgepflichten hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.