14-Jähriger drohte mit Amoklauf

Schüler nannte “schwarzen Humor” als Begründung – nun muss er ein Antiaggressionstraining absolvieren.
Feldkirch „Ich wollte eigentlich nur Aufmerksamkeit. Ich wäre zu solchen Dingen gar nicht fähig“, sagt der heute 15-jährige Schüler. Bis Februar vergangenen Jahres war er nicht auffällig geworden, dann jedoch umso drastischer. Über TikTok verbreitete er brutale Vorhaben und ließ dabei seiner Fantasie derart freien Lauf, dass es einem kalt über den Rücken läuft. Er schilderte, wie er jemandem ein Riesenschwert von hinten derart heftig anal in den Körper rammt, dass es vorne wieder herauskommt. Außerdem sprach er in düsteren Tönen von einem grauenhaften Säureattentat. Zu seinem Verteidiger meint der Bub, dass er ein bisschen einen „schwarzen Humor“ habe.
Zeugnisverteilung
Anfang Juli 2025, am Tag der Zeugnisverteilung, droht der Teenager mit einem Amoklauf. Knappe drei Wochen zuvor fand der Amoklauf in Graz statt. Dabei wurden insgesamt neun Schüler und eine Lehrerin getötet, elf Personen verletzt. „Es gibt so viel Angst und Schrecken auf dieser Welt und so viel Schlimmes passiert, da geht es nicht an, dass man auch noch mit solchen Dingen droht“, redet Richter Dietmar Nußbaumer dem Jugendlichen ins Gewissen. Die Ankündigung wirkte zwar teilweise wirr, der Kern der Botschaft war aber eindeutig: Ein Amoklauf ist geplant. Wörtlich ließ der damals 14-Jährige wissen: Sollte die bedrohte Person nach den Ferien nicht zum ersten Schultag kommen, sollte sie auch am zweiten Schultag besser fernbleiben. Dies sei eine Warnung, denn er werde einen Amoklauf begehen.
Zur Lüge angestiftet
Der Teenager wollte zwei Zeugen, die ihm zugehört hatten, zu einer Falschaussage bewegen. Doch es blieb beim Versuch. Die Zeugen ließen sich nicht beeinflussen, wahrheitswidrig auszusagen. Richter Dietmar Nußbaumer spricht den gerade mal Strafmündigen unter Vorbehalt einer Strafe schuldig. Das ist eine Möglichkeit nach dem Jugendgerichtsgesetz. Drei Jahre muss der Teenager die Weisungen des Gerichts einhalten und sich ordentlich verhalten. „Das ist eine Probezeit für Sie. Sie müssen die Termine der Bewährungshilfe und des Antigewalttrainings wahrnehmen“, macht der Richter klar. Tut der Schüler dies nicht, kann nachträglich eine Strafe ausgesprochen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.