Kroate vier Jahre nach Einbruch verurteilt

Ganovenduo stahl in Egger Modegeschäft Bekleidung im Wert von 60.000 Euro.
Feldkirch Im Sommer 2022 wurde in Egg ein Fenster aufgebrochen und anschließend durch die von innen geöffnete Tür Ware im Wert von knapp 60.000 Euro gestohlen. Der Drahtzieher des Coups muss das Gebäude vorher bereits einige Zeit beobachtet haben.
Der 15-fach Vorbestrafte sitzt mittlerweile wegen eines Bankraubes in Kroatien in seiner Heimat eine achtjährige Haftstrafe ab. Spät, aber doch, wurde nun auch der zweite Einbrecher ausgeforscht und in Feldkirch zur Verantwortung gezogen. Doch das hat gedauert. Gefasst wurden die zwei überhaupt nur aufgrund eines “unglücklichen” Zufalls.
Dumm gelaufen
Die beiden Kroaten konnten nach dem Einbruch zunächst in der Dunkelheit unerkannt entkommen. Doch dann gerieten sie in Deutschland in einen Verkehrsunfall. Panik machte sich breit. “Hau ab, schnell”, habe der Drahtzieher zu dem 42-Jährigen gesagt. Der Mann rannte davon, soweit ihn seine Beine trugen, während der andere festgenommen und verurteilt wurde. Der 42-Jährige wurde mittels Haftbefehl gesucht, schließlich gefunden und nach Österreich überstellt.

Ganz so unschuldig, wie sich der Angeklagte weinend vor Richterin Franziska Klammer gibt, ist der Kroate nicht. Er behauptet, nichts von den Einbruchplänen gewusst und nur aus Angst vor seinem Landsmann mitgemacht zu haben. Außerdem habe der flüchtige Bekannte ihm 700 Euro geschuldet. Im Auto wurden allerdings zwei Funkgeräte und zwei Wegwerfhandys gefunden. “Dass die Geräte benutzt wurden, um den anderen zu warnen, ist für mich klar”, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte räumt schlussendlich auch ein, beim Transport der Taschen geholfen zu haben und auch selbst im Geschäft drinnen gewesen zu sein.
Ware fehlt
Zu einem großen Teil wurde die Ware sichergestellt. Allerdings fehlen Kleidungsstücke und Accessoires im Wert von 16.000 Euro. “Ich habe gar kein Geld bekommen”, behauptet der Angeklagte. Er bleibt dabei, nichts von Einbruchsplänen gewusst zu haben. Auch Putzmittel wurde gefunden, ganz offensichtlich, um Spuren zu verwischen. Auch davon habe er nichts gewusst, so der Beschuldigte.
Der Schöffensenat kommt zu dem Ergebnis, dass der Mann nicht nur der kleine, ängstliche Mitläufer war und verurteilt ihn wegen gewerbsmäßigen, schweren Einbruchsdiebstahls zu einer Strafe von 15 Monaten. Mildernd waren das Geständnis, die untergeordnete Rolle und die teilweise Sicherstellung der Beute. Erschwerend waren eine Vorstrafe und der enorme Schadensbetrag.
Das Gericht spricht einen Betrag von 8000 Euro als “verfallen” aus. Theoretisch schuldet der Verurteilte dem Staat diese Summe. Doch kommt der Verschuldete in den nächsten Jahren nicht zu Geld, verläuft dieser Ausspruch im Nichts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.