Bettler erfand Raubüberfall: nun selbst verurteilt

39-jähriger Rumäne wollte auf besondere Art und Weise zu Geld kommen.
Feldkirch Ganz gelogen ist die Geschichte nicht, denn der heute 39-jährige Rumäne wurde tatsächlich vor sechs Jahren in Bregenz auf einem Parkplatz in der Nähe der Quellenstraße niedergeschlagen und verletzt. Er wurde sogar ins Spital gebracht, von den zwei Angreifern fehlt bis heute jede Spur. Ein Passant beobachtete den Angriff, rief die Polizei und bestätigte, dass das Opfer von zwei Männern geschlagen und getreten wurde. Dass die beiden den Niedergeschlagenen auch durchsucht oder ihm etwas abgenommen hätten, konnte der Passant nicht sehen.
Video als Beweis
Der Platz ist videoüberwacht. Doch das wusste der Rumäne offenbar nicht. Denn bei seiner polizeilichen Einvernahme gab er an, die beiden Angreifer hätten ihm auch 820 Euro sowie sein Handy geraubt. “Das Video zeigt ganz klar, wie die Männer flüchten, ohne dass sie Ihnen etwas weggenommen haben”, erklärt Richterin Sabrina Tagwercher dem Mann, der mittlerweile als Hilfsarbeiter einen Job gefunden hat und immerhin 1700 Euro netto pro Monat verdient. Im Dezember hatte der Rumäne ein Verfahren am Landesgericht, von dieser Entscheidung hängen ihm noch 500 Euro nach, aber ansonsten ist er unbescholten und ohne Schulden.
840 Euro Strafe für eine Lüge
“Es kann sein, dass ich falsche Angaben gemacht habe, ich war ziemlich betrunken”, so der Angeklagte heute. Warum der Fall so lange nicht weiterverhandelt wurde, hängt damit zusammen, dass der Rumäne nicht auffindbar war. Nun sah er ein, dass er um eine Verurteilung nicht umhinkommt. “Sie waren damals in einer schwierigen finanziellen Situation, haben vom Betteln gelebt, dennoch darf man nicht einfach einen Raub dazu dichten, wenn ein solcher nie stattgefunden hat”, so die Richterin. Der Hilfsarbeiter wird wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu 840 Euro Geldstrafe verurteilt. Weitere 840 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Dazu kommen 150 Euro Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.