Prozess nach Unfall: Junge Alkolenkerin krachte gegen Nachtrufbus

Studentin hatte 1,56 Promille intus, als sie einen Unfall mit mehreren Verletzten verursachte. Vor dem Landesgericht zeigt sie sich reumütig.
Feldkirch, Göfis 16. Mai dieses Jahres, kurz nach ein Uhr nachts. Eine 21-jährige Lenkerin fährt mit ihrem Auto von Rankweil in Richtung Göfis. Plötzlich entscheidet sich die junge Frau, eine Abzweigung zu nehmen, allerdings ist sie dafür zu schnell dran. Der Wagen mit drei weiteren Personen kommt wegen des abrupten Bremsmanövers ins Rutschen, kracht frontal gegen einen Nachtrufbus. In dem Sammeltaxi befinden sich der Lenker, der schwer verletzt wird, sowie zwei weitere Fahrgäste. Ein Fahrgast des Busses erleidet eine Verstauchung der Halswirbelsäule. Der junge Berufskraftfahrer wird wesentlich schwerer verletzt, und der Vorfall macht ihm auch psychisch noch zu schaffen. Die Bilder von dem Unfall sind noch sehr präsent.
Einige Knochenbrüche
Der Lenker des Busses bricht sich die rechte Speiche, dazu die Elle, den Zeigefinger, beide Daumen. Zudem trägt er blaue Flecken über dem Jochbeinbogen davon. Die übrigen Personen werden zum Glück nicht verletzt. Der Führerschein wird der Unfallverursacherin noch an Ort und Stelle abgenommen, an beiden Fahrzeugen entsteht erheblicher Sachschaden.
Die junge Frau ist noch Studentin, hat gerade das 22. Lebensjahr erreicht und hat sich bislang noch nie etwas zuschuldenkommen lassen. Sie selbst räumt bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ein, dass ihr Verhalten weit weg von dem war, wie sich ein ordentlicher Straßenbenützer verhält. Das heißt, die Studentin ist reumütig und geständig.
1,56 Promille
Die Lenkerin war zuvor in einer Rankweiler Disko, bevor sie in Begleitung von drei männlichen Kollegen ihren Wagen startete. Der Alkotest ergab einen Wert von 1,56 Promille. Normalerweise trinkt die Studentin kaum etwas. Doch an jenem Abend waren es mehrere Gläser Weißwein, Jägermeister – sie selbst fühlte sich fahrtauglich. “Ich schätzte das Ausmaß meiner Alkoholisierung einfach falsch ein. Ich hätte die Verletzungen lieber selbst erlitten, als sie einem anderen Unschuldigen zuzufügen. Ich habe daraus gelernt”, sagt die Angeklagte.
Auf dem Heimweg zu ihrem Freund passierte der Unfall. Normalerweise nimmt die 22-Jährige eine andere Route, an jenem Abend ließ sie sich zu einer früheren, ihr nicht vertrauten Abzweigung überreden, weshalb sie abrupt bremste. Es war dunkel und regnete, deshalb rutschte die Frau gegen den Bus.
5000 Euro wurden bereits an Schmerzensgeld an den Berufslenker bezahlt, ein Zivilverfahren ist anhängig. Weitere 500 Euro werden im Strafverfahren anerkannt und sofort bar ausbezahlt. Einem leicht verletzten Fahrgast des Sammeltaxis gibt die Unfallverursacherin freiwillig 700 Euro Schmerzensgeld. Die Studentin hat dem schwer verletzten Busfahrer auch Hilfe angeboten, seien es Erledigungen oder Fahrdienste, ihr tut alles sehr leid.
Die Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer Strafe von drei Monaten bedingt sowie einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.