Haftstrafe nach tödlichem Unfall auf dem Bodensee: Erschütternde Details zum Prozess

VN / 11.08.2026 • 15:46 Uhr
Haftstrafe nach tödlichem Unfall auf dem Bodensee: Erschütternde Details zum Prozess

26-jähriger Schiffsführer übernahm Verantwortung und räumte diverse Ablenkungen ein. Und was der Opferanwalt dazu sagt.

Feldkirch Am elften Oktober 2025 kam es drei Kilometer vor Gaissau zu einer tödlichen Kollision zwischen einem sieben Tonnen schweren Motorboot und einem deutschen Segelboot. Eine 57-jährige Deutsche wurde so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb, ihr Gatte wurde körperlich nicht schwer verletzt, denn er konnte sich im letzten Moment ins Wasser retten.

Allerdings war er nach dem schrecklichen Unfall psychisch so beeinträchtigt, dass das einer schweren Körperverletzung gleichzuhalten ist. Bereits im April wurde der Fall verhandelt, doch auf Grund der Angaben des Motorbootführers, er habe permanent aufmerksam aufs Wasser geschaut, zeigte sich die Richterin unzuständig. Der Fall musste vors Schwurgericht. „Wenn man aufs Wasser schaut, ein Boot sieht und trotzdem weiterfährt, steht die Frage nach einem Mord im Raum“, so die Begründung.

Eventualvorsatz

Der Fall musste vor das Schwurgericht, die juristische Erklärung in solchen Fällen ist die Annahme eines “Eventualvorsatzes”: Der Eventualvorsatz (auch bedingter Vorsatz) ist eine Form des strafrechtlichen Vorsatzes, bei der der Täter den Erfolgseintritt einer Tat für möglich hält und billigend in Kauf nimmt bzw. sich mit ihm abfindet. Er will die Tat nicht direkt, nimmt sie aber für sein Ziel in Kauf.

Schlechte Strategie

„Es war damals eine katastrophale Verteidigungsstrategie“, so die nunmehrige, neue Anwältin des 26-jährigen Angeklagten, Andrea Concin. Und auch ihr Mandant, der Dornbirner Angestellte erzählt, dass sein damaliger Rechtsvertreter ihm zu der beharrlichen Aussage, er habe immer aufmerksam aufs Wasser geschaut, geraten habe. „Er sagte, ich solle mich nicht davon abbringen lassen“, kritisiert der Angeklagte rückblickend seinen damaligen Verteidiger.

Haftstrafe nach tödlichem Unfall auf dem Bodensee: Erschütternde Details zum Prozess
Verteidigerin Andrea Concin: “Es war damals eine katastrophale Verteidigungsstrategie.”

Jetzt jedenfalls gibt der Angeklagte zu, warum er damals unaufmerksam war, was ihn abgelenkt hatte und warum es zu dem tödlichen Unfall kam. Auch ein neuer Sachverständiger wurde mit dem Fall beauftragt, denn das erste Gutachten hatte zahlreiche Lücken. Hatte der erste „Experte“ noch mindestens 60 km/h behauptet, räumte der zweite ein, es nicht rekonstruieren zu können. Somit ist zwischen 30 bis 60 alles denkbar.

Handy in Händen

Der Unfallverursacher räumt ein, dass er für sich und seine drei Gäste drei Bier und eine Flasche Aperol holte, dass man sich zuprostete und Fotos von jenem Traumherbsttag machte. Es sollte die letzte Ausfahrt vor dem Winter sein, man wollte nach Konstanz Pizza essen. Fotos wurden verschickt, zudem versuchte der Fahrer übers Handy einen Liegeplatz zu reservieren, was mangels Netzprobleme scheiterte. Man unterhielt sich, blickte dabei seine Gesprächspartner an und plötzlich knallte es. Das Gutachten ergibt eindeutig, dass eine zu lange Zeit lang nicht in Fahrtrichtung geblickt wurde. „Grobe Fahrlässigkeit“, so Staatsanwalt Simon Mathis und Opferanwalt Martin Mennel.

Schlimme Szenen

Zeugen werden einvernommen, die Aussage des Seglers verlesen. Er sah das Motorboot auf sich zufahren, dachte erst, es werde noch abwenden und sprang in letzter Sekunde von Bord. Als er nach dem Knall um sich sah, trieben Kühlschrank und Wrackteile um ihn. Er schwamm zu seiner Frau und half ihr, sich festzuklammern. Sie sagte nur: „Mein Bein, mein Bein“, im Wasser eine Menge Blut. Er ahnte schwere Verletzungen. Bis das Motorboot zu Hilfe kam, schien ihm eine Ewigkeit. Als die Frau an Bord genommen wurde, sah er ihre Verletzungen. Der Unterschenkel war vom Propeller regelrecht zerfetzt worden. Die Verletzte verstarb schlussendlich nach 20-minütigen Wiederbelebungsversuchen. Der Motorbootführer zitterte, war im Schock und musste ins Landeskrankenhaus Rankweil.

Appell an die Geschworenen

Verteidiger Andrea Concin appelliert an die Geschworenen, alle Umstände mit einzubeziehen. „Mein Mandant hat schon lebenslänglich, da braucht er es nicht noch ‚im Namen der Republik‘“. Die Laienrichter sehen keinen Tötungsvorsatz, allerdings grobe Fahrlässigkeit, und zwar sowohl bei der Tötung als auch bei der schweren Körperverletzung. Eine Gefährdung der Motorbootinsassen kommt noch dazu. Die Strafe: zwölf Monate, vier davon unbedingt. Den Hinterbliebenen muss der Verurteilte 5000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Opferanwalt Martin Mennel. “Es ging uns um die Einsicht eines Fehlverhaltens.”

Statement des Opferanwaltes

Und so kommentiert Opferanwalt Martin Mennel das Urteil: „Weder mir noch meinem Mandanten ging es je darum, den Angeklagten wegen Mordes und Mordversuches vor das Schwurgericht zu bringen. Uns ging es lediglich darum, dass der Angeklagte Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt. Denn das war eindeutig grob fahrlässig und hat einen Menschen das Leben gekostet“.