Mit Messer und Drohanruf: „Räubergeschichte“ war frei erfunden

Gewalt und Verbrechen / 27.10.2026 • 16:01 Uhr
Mit Messer und Drohanruf: „Räubergeschichte“ war frei erfunden
Der 30-Jährige tischte der Dornbirner Polizei eine Lügengeschichte auf. Am Dienstag musste er sich vor Gericht verantworten. EC

Dabei gab sich das vermeintliche Opfer richtig Mühe, seine Behauptungen mit Details auszuschmücken.

Feldkirch Abgesehen davon, dass sich der Vorfall am 11.11., also zu Faschingsbeginn, ereignete, gibt es keinerlei Erklärung dafür, warum der 30-jährige Afghane eine derart fantasievolle Geschichte auftischte. Der angebliche Vorfall, den er vor zwei Jahren der Polizei Dornbirn persönlich am Posten meldete, soll sich gegen halb fünf Uhr nachmittags ereignet haben. Es gibt keinerlei Hinweise auf Drogen oder Alkoholisierung. Dass die Geschichte nicht stimmen kann, ist jedenfalls fix. Auch ein eigens eingeholtes kriminologisches Gutachten, das 1700 Euro kostete, kommt zu dem Schluss, dass seine Angaben falsch sein müssen.

Bunt ausgeschmückt

Der verheiratete Mann, der als Arbeiter knapp 3000 Euro pro Monat verdient, erzählte, vier unbekannte Männer hätten ihn angehalten und mit einem Faustschlag zu Boden gebracht. Anschließend hätten sie ihn fixiert und ihm mit einem Messer Verletzungen an den Händen, der Jacke und dem Bein zugefügt. Die Männer hätten ihm sein Handy abgenommen, die Anrufprotokolle und Chatnachrichten gelöscht und ihn anschließend einfach liegen gelassen. Bei seiner Aussage legte er sogar noch eins drauf und behauptete, man habe ihn auch telefonisch bedroht: „Hast du nicht Angst wegen deiner Familie? Du hast doch noch zwei kleine Töchter“, habe der Anrufer gesagt. „Insgesamt war es eine filmreife Schilderung, doch sie war völlig widersprüchlich“, sagt Staatsanwältin Lisa Pfeifer.

Hintergründe unklar

Der damals diensthabende Polizist wird als Zeuge vernommen. Er beschreibt das mutmaßliche Opfer als „seltsam“. Die Widersprüche hätten sich gehäuft; zudem gebe es kein Verletzungsmuster, das zu den Angaben des Mannes passen würde. Es wurden keine Protokolle gelöscht, es gibt keine nachweisbaren Telefonate, nichts passt zusammen. Weder Jacke noch Hose waren aufgeschlitzt. „Ihre Aussage strotzt nur so vor Ungereimtheiten“, stellt Richter Elias Klingseis fest. Er ist überzeugt, dass der Mann den Raub nur vorgetäuscht und vor der Polizei auch falsch ausgesagt hat. Wegen dieser beiden Delikte wird der bislang Unbescholtene zu einer unbedingten Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der Mann, der sich zu der Sache und den Hintergründen nicht äußern will, akzeptiert die Entscheidung. Zusätzlich muss er 1000 Euro Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil ist dennoch nicht rechtskräftig, weil der „Märchenerzähler“ nicht anwaltlich vertreten ist.