Hilfestellung für die Haushalte

Land greift mit der erhöhten Wohnbeihilfe finanziell unter die Arme.
Bregenz Die Inflation ist in vollem Gang. Die Teuerungswelle trifft vor allem Familien und Alleinerziehende. Die Preisaufschläge sind im Alltag überall schmerzvoll spürbar. Damit das Leben weiter leistbar bleibt, leistet das Land mit Investitionen von zusätzlichen 20 Millionen Euro für verbesserte Wohn-, Familien- und Sozialleistungen Hilfestellung. Die Wohnbeihilfe wurde erhöht, zugleich die Einkommensgrenze, bis zu der die Wohnbeihilfe bezogen werden kann, angehoben.
Die aktuelle Entwicklung der Wohnkosten und die Teuerung stellen aktuell viele Haushalte vor besondere Herausforderungen. Deshalb wurde die Wohnbeihilfe als eine wichtige Säule in der Wohnbaupolitik des Landes Vorarlberg seit 1. Juli dieses Jahres nicht nur für Neuanträge, sondern auch für laufende Ansprüche verbessert.
Mehr Anspruchsberechtigte
Ein Vergleich der Auszahlungen an Wohnbeihilfen im Juni und Juli zeigt eine durchschnittliche Anhebung der Wohnkostenunterstützung um rund 30 Prozent: Wurden im Juni knapp 2,3 Millionen Euro an Wohnbeihilfe ausbezahlt, waren es im Juli schon gut drei Millionen Euro. „Durch die ebenfalls vorgenommene Anpassung der Einkommensgrenze sind deutlich mehr Personen anspruchsberechtigt“, bekräftigt Wirtschafts- und Wohnbauförderungslandesrat Marco Tittler. Dieser Effekt wird sich erst zeitverzögert bis Jahresende einstellen. Budgetär wird entsprechend vorgesorgt und im Jahr 2023 mit Mehrausgaben in Höhe von zusätzlich rund zwölf Millionen Euro gerechnet. Dann werden 41 Millionen Euro für die Wohnbeihilfe bereitgestellt. Informationen, Formulare und einen unverbindlichen Wohnbeihilferechner gibt es auf der Homepage des Landes Vorarlberg unter www.vorarlberg.at/wohnbeihilfe.
Auswirkung der erhöhten Wohnbeihilfe
Beispiel 1 Eine Familie (zwei Erwachsene/ein Kind) wohnt in einer Eigentumswohnung mit einer Nutzfläche von 80 Quadratmetern. Das Haushaltseinkommen inkl. Sonderzahlungen beträgt 2000 Euro, die monatlichen Kreditrückzahlungen 800 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich nun um 260 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 120 Euro, künftig 380 Euro.
Beispiel 2 Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern wohnt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 80 Quadratmetern. Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2000 Euro, die monatliche Miete 800 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich nunmehr um 260 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 220 Euro, künftig 480 Euro.
Beispiel 3 Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern wohnt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 100 Quadratmetern. Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2000 Euro, die monatliche Miete 1000 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich nunmehr um 150 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 830 Euro, künftig 980 Euro.