Bestandteile des Mietzinses

Aktuell. Der Mietzins setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Details sind für Mieter und Vermieter wichtig.
Grundsätzlich wird die Höhe der Miete nach den gültigen Richtpreisen, nach Lage, Zustand, Ausstattung und Größe des Mietobjektes berechnet. Das Mietrechtsgesetz sieht für Altbaueigentumswohnungen (Wohnungen, die vor 1945 erbaut wurden) im Vollanwendungsbereich eine Mietzinsobergrenze vor. „Für Neubaueigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gibt es keine Mietzinsobergrenzen – es sei denn, es handelt sich um eine geförderte Immobilie“ erläutert Patricia Ellensohn, Immobilienberaterin für Vermietung bei der Hypo Immobilien & Leasing GmbH.
Entgelt für Einrichtung
Wird ein Objekt möbliert vermietet, kann der Vermieter zusätzlich zum Hauptmietzins ein angemessenes Entgelt gemäß § 25 MRG vereinbaren. Grundlage ist der Zeitwert der vorhandenen Einrichtung. Davon ausgenommen sind Koch- und Spüleinrichtungen sowie Bad- und Duschausstattungen.
Pauschal oder variabel
Patricia Ellensohn: „Ob der Gesamtmietzins (Hauptmiete, Betriebskosten, evtl. Umsatzsteuer) als Pauschalbetrag oder aufgeschlüsselt in den Mietvertrag aufgenommen wird, bleibt den Vertragspartnern überlassen.“ Bei langfristigen Mietverträgen wird allerdings empfohlen, die Betriebskosten als variablen Mietzinsbestandteil in den Vertrag aufzunehmen. Wird der Betriebskostenanteil variabel gestaltet, muss der Vermieter eine jährliche Betriebskostenabrechnung vorlegen. Wird hingegen ein Pauschalbetrag vereinbart, entfällt die jährliche Rechnungslegung. „Bei beiden Varianten ist wichtig, dass in der Vereinbarung klar ersichtlich ist, was im Betrag enthalten ist und was nicht“, betont dazu Patricia
Ellensohn.
Betriebskosten können variabel oder als Pauschalbetrag verrechnet werden. Patricia Ellensohn, Hypo Immobilien & Leasing


Betriebskosten. Bei langfristigen Mietverträgen ist die variable Berechnung der Kosten für Strom, Gas, Wasser etc. zu empfehlen. Fotos: illwerke/vkw, A. Kopf, Shutterstock

In „Immobilien aktuell“
geben die VN in Zusammen-arbeit mit der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Tipps für den Immobilienbereich.