Bautechnikverordnung

Entrümpelung. Novelle soll deregulierend und im Wohnbau kostendämpfend wirken.
Die Vorarlberger Landesregierung hat die neue Bautechnikverordnung beschlossen, die zu Jahresbeginn 2017 in Kraft treten wird. Die Bautechnikverordnung legt die Standards fest, die bei der Neuerrichtung von Gebäuden oder bei Sanierungsmaßnahmen einzuhalten sind. Die Novelle bringt eine Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen, die auch kostendämpfend wirken. Damit soll sowohl in Sachen Deregulierung als auch im Sinne des leistbaren Wohnens ein weiterer Schritt nach vorne gesetzt werden.
Mindestraumhöhe
Von mehr als 50 Vereinfachungsvorschlägen des Landes Vorarlberg ist etwa die Hälfte bereits in die bautechnischen Richtlinien 2015 des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinien) eingeflossen. Einige wichtige, aber nicht berücksichtigte Vorschläge, wurden jetzt – als eigener Vorarlberger Weg – in der neuen Bautechnikverordnung des Landes umgesetzt. Es sei sinnvoll, im Lande selbst zu bestimmen, welche Mindestvorgaben hinsichtlich Bauqualität, Sicherheitsstandards und Energieeffizienz beim Bau oder bei der Sanierung von Gebäuden angebracht sind. Praktische Vereinfachungen gab es etwa durch die Reduzierung der Mindestraumhöhe oder der Breite von Haupttreppen zwecks Reduzierung der Raumkubatur sowie beim Brandschutz für Holzbauten und bei der Durchlüftung von Garagen. Bei einer Tiefgarage mit zehn bis 15 Stellplätzen kann man sich zum Beispiel eine mechanische Entlüftung ersparen. Im konstruktiven Holzbau können bis zu sechs oberirdische Geschoße in Wohnbauten realisiert werden.
Bürokratieabbau wirkt
Die Novelle wird als das gelungene Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses bezeichnet. Ob beim privaten Haus- oder Wohnungsbau, beim gemeinnützigen Wohnbau oder beim Bau von Gewerbeanlagen, vom Abbau unnötiger Bürokratie und von Vorschriften profitieren alle Beteiligten – Bauherren und bauausführende Firmen sowie Baubehörden. Das sei auch ganz wesentlich für die Sicherstellung des leistbaren Bauens und Wohnens. Es habe sich zudem als richtig erwiesen, viele Akteure und die Öffentlichkeit weit über das Begutachtungsverfahren hinaus in den Prozess einzubinden und anzuhören: In breiter Zusammenarbeit wurde eine Verordnung zustande gebracht, die kostendämpfend und deregulierend wirkt, mit der aber zugleich unsere hohen Ansprüche hinsichtlich Bauqualität und Energieeffizienz gewahrt bleiben, so die Verantwortlichen. Das Prinzip „Von der Praxis für die Praxis“ habe bestens funktioniert.
