Solidarität in Notzeiten

Leserbriefe / 17.03.2020 • 18:51 Uhr

Wir müssen zusammenhalten und das ist richtig! Die Verhinderung der Ausbreitung des Virus hat höchste Priorität. Die Krise hat verschiedene existenziell bedrohliche Dimensionen: Am 16. 3. 20 hat die Regierung das Epidemiegesetz insofern abgeändert, als nun, anders als in der bisherigen Fassung von 1913 der Verdienstentgang auf Grund behördlicher Schließung nicht übernommen wird. Kurz gesagt: Ein kleines, Handelsgeschäft, das die Pforten aufgrund der Verordnung der Regierung schließen musste, hätte nach dem bis Sonntag bestehenden Epidemiegesetz Anspruch auf den kompletten Verdienstentgang gehabt. Jetzt ist es anders. Dazu gibt es sicher mehrere (gute) Gründe: Es wäre finanziell nicht zu stemmen und Betriebe, die nicht gesperrt wurden, aber massive Ausfälle haben, wären benachteiligt. Sollte der Grund aber sein, dass Branchen, die bereits jetzt eine massive Lobby genießen trotz des kleiner werdenden Kuchens das größte Stück beanspruchen würden, hätte dies nichts mehr mit Solidarität zu tun. Es gibt auch noch andere Maßnahmen wie Kurzarbeit etc. Diese sollten kleinen Betrieben möglichst rasch und unbürokratisch angewendet werden. Ich erwarte mir (in unserem Fall) von den Vertretern der Sparte Handel entsprechenden Einsatz. Ich hoffe sehr, dass die Regierung ihrer Pflicht einer gerechten und fairen Aufteilung der Hilfsmaßnahmen nachkommt und diese transparent und einfach zugänglich macht.

Jeanette Scheffknecht, Dornbirn