Wasserrechte
Der Ablauf der Wasserrechts-Verträge der Vorarlberger Kraftwerke führte zu deren Neu-Ausschreibung. Da diese nicht EU-weit erfolgte, wurde ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Ist der Kläger ein an den Wasserrechten interessierter Konzern? EU-Kommissionsvertreter Martin Selmayer sieht diese Befürchtungen des Landes wegen der Vereinnahmung der Wasserrechte durch ausländische Konzerne als unbegründet. Dazu ist festzuhalten: Von Selmayer erfolgte gänzlich keine Aussage, die den Verkauf an ausländische Interessenten ausschließen würde! Die Beurteilung der Rechtslage wurde von ihm wörtlich mit, „Nicht schwarz und weiß“, definiert. „Wagt“ es Selmayer tatsächlich nicht, Grundprinzipien der EU, die freie Marktwirtschaft so auch den Dienstleistungssektor aufzuzeigen, die den Erwerb der Wasserrechte durch ausländische Interessenten ermöglicht? Beispiele vergangener Tage: Ein tschechischer Milliardär erwirbt Mehrheitsanteile an den Casinos Austria; ein Ländle-Bierbrauer geht in den Besitz eines holländischen Getränke-Imperium über; gut betuchte Ausländer „schaffen“ es laufend, unter anderem auch Zweit-Wohnsitze in bestimmten Regionen zu beschaffen, betroffene Kommunen „winden“ sich seit Jahren, dies einzuschränken! Nun ist zu hoffen, dass die EU-Kommission die Argumente von Österreich zum Erhalt der Wasserrechte im Sinne einer Versorgungssicherheit entsprechend bewertet und im Allgemeinen zum weiteren Bestreben des Grenzenlosen, das bis in die Globalisierung reicht, auch erforderliche Grenzen setzt. Dieses vernachlässigte Faktum führt ebenfalls zur zunehmenden EU-Verdrossenheit des Bürgers!
Walter Läßer, Langen