„Rohrkrepierer“
Zum VN-Kommentar von H. Loewy, VN vom 17. 12. 2020:
In seinem Kommentar „Rohrkrepierer“ teilt Herr Loewy nicht ganz ohne Polemik genüsslich mit, dass der Verfassungsgerichtshof wenigstens ein anderes blau-türkises Projekt, das Kopftuchverbot für Volksschülerinnen, in den Mistkübel befördert hat, weil es schlicht verfassungswidrig sei, was man eigentlich schon vorher gewusst habe. Offensichtlich hat sich Herr Loewy mit diesem Urteil inhaltlich überhaupt nicht auseinandergesetzt. Dann wüsste er nämlich, dass der Verfassungsgerichtshof nicht das Kopftuchverbot an sich für verfassungswidrig erklärt, sondern festgestellt hat, dass dadurch, dass sich das Verbot nur auf ein islamisches Religionssymbol und nicht auch auf andere religiöse Symbole wie z. B. die jüdische Kippa bezogen hat, der Gleichheitsgrundsatz verletzt worden ist. Das Verbot aller religiösen Symbole wäre somit verfassungskonform und würde die Religionsfreiheit nicht verletzen. Völlig realitätsfremd meint Herr Loewy zudem, man müsse „Mädchen (unter zehn Jahren!) nur mehr Selbstbewusstsein mitgeben, damit sie selbst über sich bestimmen können“. Darüber, wie sechs- bis zehnjährige Mädchen ein solches Selbstbewusstsein gegen den Willen genau jener Eltern vermittelt werden kann, die ihnen das Kopftuch aufgesetzt haben, schweigt sich Herr Loewy allerdings aus. Wenn es gegen Blau geht, lässt Herr Loewy seine sonst von ihm gewohnte Sachlichkeit gerne vermissen.
Dr. Jörg Frey, Feldkirch