Euthanasie

Leserbriefe / 23.12.2020 • 16:58 Uhr

in Österreich

Die Erkenntnis der Verfassungsrichter lässt einen, wie der Verfassungsjurist Peter Bußjäger feststellt, tatsächlich ein wenig ratlos zurück. Denn alle Einschränkungen durch das Parlament, also den Gesetzgeber, werden ein mehr oder weniger großer Gummiparagraf sein. Das kann man an der Entwicklung in anderen Ländern wie der Schweiz oder in Belgien ablesen. Außerdem ist es ziemlich absurd, ob die vorgeschriebenen Motive beim Verstorbenen vorgelegen haben, denn der Betroffene ist bekanntermaßen nicht mehr fähig, sich zu äußern. Bezüglich Corona ist klar, dass unser Verhalten auch andere Menschen betrifft. Bezüglich des Selbstmordes soll das nicht so sein? Vor einer schweren Corona­erkrankung wollen unsere Politiker besonders unsere älteren Personen retten. Denn der Altersdurchschnitt der an und mit Corona Verstorbenen ist jenseits von 80 Jahren. Und was ist bezüglich irgendeiner anderen schweren Krankheit? Sind sich die Verfassungsjuristen des widersprüchlichen Eindruckes ihrer Entscheidung in der aktuellen Situation bewusst? Warum kann und will man nicht akzeptieren, dass meine persönliche Freiheit Grenzen hat? Und zwei Grenzen sind das ungefragte Geschenk und das ungeplante Ende meines Lebens. Alles andere führt in des Teufels Küche, wie ein Sprichwort sagt. Reichen die traurigen Erfahrungen Österreichs im Zusammenhang mit Euthanasie, die noch nicht einmal hundert Jahre alt sind, denn nicht?

P. Bernhard Kaufmann, Dornbirn