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Leserbriefe / 15.02.2023 • 17:25 Uhr

11.693 Euro …

Zum VN-Beitrag „In acht Schritten zur Steuererklärung“ vom 10.02.2023:

… steuerfrei lt. Inserat des Finanzministeriums gilt nur für Selbständige! Nur 620 Euro jährlich steuerfrei gibt es seit 1.1.2013 für den 13. und 14. und alle Sonderzahlungen bis zum „Jahressechstel“. Bis 2100 Euro „Bagatellgrenze“ wird derzeit verzichtet, aber sobald man mehr bekommt, wird ab 620 Euro nachversteuert! Sechs Prozent „begünstigter Steuersatz“ wird dann auch von allen abgebucht, welche normal keine Einkommensteuer bezahlen müssten. Irgendwelche Abzüge sind bisher unmöglich. Wenn ab 2023 die Steuerpflicht für alle erst ab 11.693 Euro beginnen würde, dürfte diese sechs Prozent Feststeuer nicht von der „Erstattung: SV-Beiträge“ abgezogen werden, sondern müsste mit den „Steuerabsetzbeträgen“ verrechnet werden. Bisher verfallen diese zum Teil. Diese Umstellung würde ganz speziell alle mit niedrigen Einkommen entlasten. „Sechs Prozent Fester Steuersatz für Sonderzahlungen“, ist eine geniale Zauberformel des Finanzministers. Diese bringt ihm unzählige Millionen, die gar niemand einbezahlen muss, weil diese sechs Prozent Feststeuer nur abgebucht oder von der „Erstattung: SV-Beiträge“ abgezogen wird. 2023 hier nichts zu verändern, dazu finde ich als 82 Jahre alter Handwerker keine „salonfähige Beschreibung“. Realität bis 2022 ist: 20 Prozent Einkommensteuer ab 11.000 Euro Freibetrag und sechs Prozent Einkommensteuer ab 620 Euro jährlich Freibetrag für die Sonderzahlungen.

Josef Sutterlüti, Hittisau