Rinderskandal in Feldkirch
Anfang April wurde bei einem Landwirt im Bezirk Feldkirch die Tierschutzbehörde aktiv und holte zehn Rinder wegen Verstößen gegen die Tierhaltungsvorschriften vom Hof.
Aus den Medien erfährt man, dass die Behörde bereits im Sommer 2022 Mängel festgestellt und angezeigt hatte – doch der Landwirt hielt sich wohl langfristig nicht an die verordneten Maßnahmen. Landesveterinär Norbert Greber spricht von einem „krassen Sonderfall“; doch bleibt die Frage: Kann „Ländlerind“ noch als das vielbemühte Qualitätssiegel dienen, wenn der Landesveterinär selbst zugibt, dass es gar nicht möglich sei, dass die wenigen Amtstierärzte die Tausenden Betriebe im Land ständig kontrollieren? Wie viele „krasse Sonderfälle“ und vom VGT angezeigte Missstände muss es noch geben, bevor flächendeckende Tierschutzkontrollen eingeführt werden, die tatsächlich greifen?
Die Geldstrafe von (bis zu) 15.000 Euro, die dem Landwirt blüht, erscheint gering angesichts der haarsträubenden Tierquälerei – noch dazu erhält er den Erlös der 10 verkauften Tiere. Da fragt man sich schon, welchen Stellenwert das Tierwohl hat. Und eins dürfte nun vielen klar geworden sein: dass kleine Höfe kein Garant für „glückliche Kühe“ sind.
Birgit Lins, Schwarzach