Achtalweg für alle – naturschutzrechtliche Beurteilung
Vor kurzem wurde der Öffentlichkeit von LR Zadra und den beauftragten Juristen deren naturschutzrechtliche Beurteilung des Verfahrensrisikos eines alltagstauglichen Radweges durch das Achtal präsentiert und dieser sogleich begraben. Meiner Meinung nach war diese Beurteilung nur eine Beantwortung eines fragwürdigen Fragenkataloges. Es gibt darin keine Sachverhaltsdarstellung des zu beurteilenden Radwegeprojektes, keine Berücksichtigung der konkreten Auswirkungen und der Rahmenbedingungen, kein konkreter Bezug auf die Schutzgebietsverordnung. Von der Bevölkerung und uns Achtalwegfreunden wurde lediglich der Lückenschluss des bestehenden Wander- und Radweges im Bereich der seit 120 Jahren bestehenden Wälderbahntrasse zwischen Kennelbach und der Rotachmündung gefordert. Gemäß §4 der Schutzgebietsverordnung sind die Benützung, der Betrieb und die Instandhaltung bestehender Anlagen sowie Einwirkungen, die sich aus notwendigen Sicherungs- und Stabilisierungsmaßnahmen ergeben, von den Schutzbestimmungen ausgenommen; und gibt es dazu auch Verpflichtungen. Im Übrigen wurden vom gesamten Abschnitt im Natura-2000-Gebiet vor über zehn Jahren bereits 2,5 km instandgesetzt. Durch eine umsichtige Planung, Beschränkung auf das Notwendigste und eine sensible Bauausführung könnte bei entsprechendem Willen die weitere Instandsetzung mit wesentlich geringeren Kosten, als zuletzt gemäß der Vollkostenbarwertberechnung (inklusive der Betriebskosten für die nächsten 50 Jahre) kolportiert, möglich sein, und damit dieses einmalige Kulturbaudenkmal und Naherholungsgebiet der Bevölkerung und der Nachwelt erhalten bleiben.
DI Hermann Wirth, Achtalwegfreunde, Dornbirn