„Notgesetz“

Leserbriefe / 16.09.2024 • 20:14 Uhr

Herbert Kickl

Zum Leserbrief von Hanno Schuster, VN vom 31.8.24:

Herr Hanno Schuster bringt es auf den Punkt. Ein Notgesetz außerhalb des Parlaments ist der erste Schritt in die Diktatur. Das haben die Deutschen und später auch die Österreicher leider bitter erfahren müssen. Wikipedia: Am 23. März 1933 erlaubte das Parlament in Deutschland das Ermächtigungs-gesetz. Es trat am darauffolgenden(!) Tag, dem 24. März 1933, mit seiner Verkündung in Kraft. Das Ermächtigungsgesetz diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern – ganz im Gegenteil – sie abzuschaffen. Zusammen mit der Reichstagsbrandverordnung gilt es als rechtliche Hauptgrundlage der nationalsozialistischen Diktatur, weil damit das die elementare Grundlage des materiellen Verfassungsstaates bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde. Zitat Ende. In den letzten Tagen tauchten wieder von Kickl gefährliche Gedanken auf: Notgesetz! Bei Hitler hieß es Ermächtigungsgesetz. Mit diesem Gesetz konnte Hitler die Justiz und die Polizei umformen. Außerdem schwafelte Herr Kickl von Listen, die über Gegner erstellt werden, die man als Feinde seiner Partei einstufen wird. Kann man sich Kickl als fürsorglichen Vater der Nation vorstellen? Oder als Lehrer, der Kinder erziehen soll? Nicht einmal als Fußballtrainer, so viel Einfühlungsvermögen verströmt Kickl nicht als Staatsmann, der Österreich im Ausland vertreten soll.

Luis Caldonazzi, Thüringen