1450 Euro Mindestgehalt für Mitarbeiter im Handel

Markt / 13.11.2013 • 20:40 Uhr
Bernhard Heinzle von der Gewerkschaft GPA-djp. Foto: vn
Bernhard Heinzle von der Gewerkschaft GPA-djp. Foto: vn

2015 steigt Mindestgehalt auf 1500 Euro. „Toller Erfolg für die Mitarbeiter.“

wien. (VN-reh) Die Verhandlungen über den neuen Kollektivvertrag im Handel gingen gestern erfolgreich über die Bühne: Ab 1. Jänner 2014 bekommen (Vollzeit-)Angestellte im österreichischen Handel ein garantiertes Mindestgrundgehalt von 1450 Euro, ab 1. Jänner 2015 beträgt dieses 1500 Euro. Darauf haben sich die Sozialpartner im Handel, die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) geeinigt. „Unser Ziel waren 1500 Euro Mindestgehalt. Das ist nun absehbar“, freut sich der Gewerkschafter Bernhard Heinzle. „Es ist ein toller Abschluss ohne Stress und ein sensationelles Ergebnis. Die Lösung ist für beide Seiten planbar, und für die Mitarbeiter ist es letztlich ein toller Erfolg“, zeigt er sich zufrieden. Unternehmen haben Planungssicherheit, die Mitarbeiter eine klare Gehaltsperspektive.

Ein Novum im neuen Handels-KV ist die Einigung auf einen Doppelabschluss für die Jahre 2014 und 2015.Im Detail zeigt sich der Abschluss wie folgt: 2014 werden die Mindestgehälter für Handelsangestellte bis zur Grenze von 1850 Euro um 2,55 %, darüber um 2,5 % erhöht. Für 2015 hat man sich auf eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex mit einem Aufschlag von 0,4 % für alle Mitarbeiter verständigt. Die Lehrlingsentschädigungen steigen in beiden Jahren: 1. Lehrjahr: um 14 Euro, 2. Lehrjahr: um 20 Euro, 3. Lehrjahr: um 30 Euro, 4. Lehrjahr: um 26 Euro. „Dieser innovative Doppelabschluss bringt uns dem Ziel einer faireren Verteilung des Lebenseinkommens für Handelsangestellte erheblich näher“, lobt auch Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel.