Im Idealfall zahlt Versicherung

Markt / 12.05.2014 • 22:10 Uhr
Vom einstigen Weiler-Möbel-Standort ist nach dem Großbrand nichts mehr übriggeblieben.  Foto: Vol.at
Vom einstigen Weiler-Möbel-Standort ist nach dem Großbrand nichts mehr übriggeblieben. Foto: Vol.at

Nach Brand bei Weiler Möbel: Viele Möglichkeiten im Fall eines Betriebsausfalls.

Weiler. Betrübt war die Stimmung am Montagmorgen als die Geschäftsleitung mit ihrer Belegschaft eine Betriebsversammlung abhielt. Dort wo einst Büro, Werkstatt sowie Verkaufsräume und Lager von Weiler Möbel standen, zogen gestern noch die letzten Rauchschwaden des Großbrandes gen Himmel.

Doch der Betrübtheit wich schon kurze Zeit später die Gewissheit: Es geht weiter! Nach einer ersten Orientierung konnte Unternehmenssprecherin Ulrike Hagen gegenüber den VN Entwarnung geben. „So wie es derzeit ausschaut sind die laufenden Kosten für die nächsten neun Monate durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt“, fiel Hagen kein kleiner Stein vom Herzen, schließlich betreffe das nicht weniger als 60 Familien.

Aufbau von null auf

Neun Monate Zeit also, um den Wiederaufbau voranzutreiben und den Betrieb schließlich wieder aufzunehmen. Die Arbeiten beginnen bei null. Denn: „Es ist nichts mehr übrig, kein Stempel, kein Briefpapier, einfach gar nichts mehr.“ Umso besser, freut sich Hagen, dass die Mitarbeiter schon voller Tatendrang und wieder mit Optimismus erfüllt sind.

Sozialpartner und AMS

Sollte die Versicherung die laufenden Kosten übernehmen und die Gehälter der Mitarbeiter weiterzahlen, ist der beste Fall eingetreten. So sieht es AMS-Chef Anton Strini. „Die Mitarbeiter bleiben dadurch nach wie vor im Beschäftigungsverhältnis.“

Aber auch wenn das nicht der Fall sein würde, gibt es Mechanismen, mithilfe derer eine Betriebsunterbrechung überbrückt und Arbeitsplätze gesichert werden können. Strini: „Sozialpartner und AMS haben ein gutes Einvernehmen, sodass eine schnelle Hilfe im Ernstfall gewährleistet ist.“ Zum einen gebe es die Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden. „Dieses Modell ist auch für solche Ereignisse konzipiert“, erklärt Strini. Da müsste allerdings die Voraussetzung gegeben sein, dass ein Teil der Belegschaft weiter beschäftigt wird.

Als letzte Instanz könnten die Mitarbeiter beim AMS angemeldet werden. Die Gehälter sind dann für eine Zeit lang durch die Arbeitslosenversicherung gedeckt. Diese Variante birgt jedoch auch eine Gefahr für die betroffene Firma, wie Strini erklärt: „Wir könnten dann natürlich nicht garantieren, dass die Mitarbeiter nicht weitervermittelt werden, wenn eine andere Tischlerei Mitarbeiter sucht.“

Auch Gewinn gedeckt

„Das könnte dazu führen“, sagt Robert Sturn, Sprecher der Vorarlberger Versicherer, „dass einem die Mitarbeiter fehlen, wenn der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.“ Deshalb kann er jedem produzierenden Betrieb nur empfehlen eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen, was bei Weitem noch nicht alle Betriebe getan haben. Denn Pflicht ist es nicht. Laut Sturn übernimmt diese Versicherung nicht nur die laufenden Kosten und Gehälter, sondern auch den Gewinn, der während dieser Zeit erzielt worden wäre.

In der Regel, schätzt Sturn, zahlt die Versicherung zwölf Monate. Maximal aber könne ein Schaden für 24 Monate abgedeckt werden. „Je nachdem wie lange es dauert, einen Betrieb wieder aufzurichten“, erklärt Sturn. Neun Monate, schätzt der Experte, sei nicht allzu viel Zeit.

Die Versicherungssumme orientiert sich anhand der Anzahl der Mitarbeiter und am Unternehmensumsatz. Wie hoch der versicherte Wert schlussendlich ist, sei natürlich eine Prämienfrage.

Bei produzierenden Betrieben macht Versichern Sinn.

Robert Sturn

In solchen Fällen wird schnelle Hilfe gewährleistet.

Anton Strini