„Sind immer lösungsorientiert“

Markt / 09.06.2014 • 17:10 Uhr
Sabine Krenn leitet das Arbeitsinspektorat in Vorarlberg, zuständig für die Umsetzung technischer wie psychischer Standards. Foto: VN/Steurer
Sabine Krenn leitet das Arbeitsinspektorat in Vorarlberg, zuständig für die Umsetzung technischer wie psychischer Standards. Foto: VN/Steurer

Die Arbeitsinspektoren sehen sich vielmehr als Berater, nicht als Bürokraten.

Bregenz. Sabine Krenn hat es nicht einfach. Mit 21 Mitarbeitern (inklusive Verwaltung) ist die Leiterin des Arbeitsinspektorates in Vorarlberg für die Umsetzung technischer wie psychischer Standards in Vorarlbergs Wirtschaft zuständig. Nicht für alle Betriebe, denn da gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Beim Land und den Gemeinden oder im landwirtschaftlichen Bereich sind andere Inspektoren dafür zuständig, ob die Regeln eingehalten werden – aber auch davon gibt es Ausnahmen, erzählt Krenn, die seit 2011 die Bundesdienststelle leitet.

Den Arbeitsinspektor gibt es in Österreich bereits seit Maria Theresias Regierungszeit. Sie hat die Inspektoren eingesetzt, um in den Kasernen für halbwegs annehmbare Bedingungen zu sorgen. „Und dann sind immer neue Bereiche dazugekommen.“ In ein einheitliches System wurde der Arbeitsschutz erst 1972 gegossen, erzählt die Behördenleiterin aus der Geschichte der Arbeitsinspektion. Die letzten großen Änderungen im Arbeitsinspektionsgesetz folgten 1995, als Österreich Mitglied der EU wurde, „da gab es viele Anpassungen, die notwendig wurden“.

Auch die Vorschrift zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz, die nun vielen Unternehmern sauer aufstößt, ist eine EU-Vorschrift, „man hätte sie schon damals in das Gesetz aufnehmen können“. Außerdem habe es schon vorher Berufe gegeben, bei denen diese Belastungen evaluiert wurden, etwa bei Blaulichtorganisationen, in Krankenhäusern, im sozialen Bereich. „Für mich ist der technische Schutz die Hardware, der psychische die Software“, so Krenn im Gespräch mit den VN.

Richtigen Weg weisen

Ein großes Aufgabengebiet für das Arbeitsinspekorat sind Gewerbeverfahren, wo „wir immer Organpartei sind, weil wir die Beschäftigten vertreten“. Wenn also eine Betriebsstätte projektiert oder auch nur umgebaut wird, kann das Arbeitsinspektorat seine Meinung dazu abgeben. Meist positiv, vor allem dann, wenn man schon im Vorfeld den Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat sucht. „Wir sind immer lösungsorientiert“, betont Krenn, und in den meisten Fällen könne man schon bei der Planung den richtigen Weg weisen. Fälle, wie das kürzlich monierte Hotelzimmer, wo die Raumhöhen zu niedrig sind, seien selten und auch erklärbar. In diesem Hotel habe man nämlich eine Galerie eingezogen, wo es nicht klar war, dass dort ein Bett montiert wird. „Die Höhe beträgt nur noch 1,60 Meter, der Zugang erfolgt über eine steile Stiege. Das kann man den Mitarbeitern nicht zumuten“, sagt sie. Laut Gesetz hätte die Galerie zumindest 2,50 Meter Höhe messen müssen. Es gebe im Sinne der Mitarbeiter Kriterien, die erfüllt werden müssen.

Bescheid gilt für immer

Ist ein Bescheid einmal erlassen, dann gelte er für immer. „Da kann man nicht sagen, unsere Zimmermädchen sind alle klein.“ Aufgehoben wird so ein Bescheid erst wieder, wenn es zu richtigen Umbauten kommt. Das kann für Unternehmen auch schwierig werden. „Die wollen für ihre Mitarbeiter etwas verbessern und müssen dann ein neues Verfahren über sich ergehen lassen, das oft große Schwierigkeiten mit sich bringt“, tun Krenn diese Unternehmen leid.

Strafen letztes Mittel

Arbeitsinspektoren besuchen natürlich auch Unternehmen, inspizieren die Betriebsräumlichkeiten, den Maschinenpark, den Arbeitsschutz und schreiben einen Bericht. Strafen tun sie nicht. Das wiederum macht die Bezirkshauptmannschaft, die eine mittelbare Bundesdienststelle ist. Strafen seien das letzte Mittel, etwa bei starker Beratungsresistenz oder grober Fahrlässigkeit, und das mit Wiederholungsfaktor.

Wie schon gesagt: Man berate lieber, das gelte auch für Neugründer und bei der Neuerrichtung von Betriebsstätten, so Krenn. Am meisten Beanstandungen gibt es übrigens am Bau und in der Gastronomie, aber das sei dort systemimmanent, etwa weil am Bau unter enormem Zeitdruck gearbeitet werde, und auch in der Gastronomie ganz eigene Arbeitsbedingungen herrschen, so Krenn abschließend. Obwohl: Es gäbe noch viele Bereiche, über die die Amtsleiterin erzählen könnte. Denn wie gesagt: Die Zuständigkeiten und Gesetzeslage sind nicht immer so klar, „wie man sich das wünschen würde“.

Fakten

Arbeitsinspektorat Vorarlberg

» Mitarbeiter: 21 (inkl. Verwaltung)

» Behördenleiterin: Dipl.-Ing. Sabine Krenn (seit 2011)

Tätigkeit 2013:

» Besichtigungen von Betrieben: etwa 2900

» Beratungen und Projektvorbesprechungen: 1740

» Behördliche Verhandlungen: knapp 1200