Wenn der Bruder nicht Familie ist

Markt / 26.09.2014 • 22:24 Uhr
Notare Richard Forster, Andreas Huber und Elmar Hagen, Fachgruppen­obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.  Foto: A. Serra
Notare Richard Forster, Andreas Huber und Elmar Hagen, Fachgruppen­obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Foto: A. Serra

Bei der Grunderwerbsteuer neu gehört nur der engste Familienkreis zu den Gewinnern.

Dornbirn. (VN-reh) Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine wichtige Entscheidung. Hier gilt es, Risiken möglichst schon vorab auszuschließen. Mit der Grunderwerbssteuer Neu bzw. der Immobilienertraggsteuer ist die Situation für die Betroffenen allerdings nicht einfacher geworden. Die Vorarlberger Notare orten Unsicherheiten innerhalb der Bevölkerung und warnen vor möglichen finanziellen Konsequenzen.

Am 1. Juni trat die Grunderwerbsteuer neu in Kraft. Die gravierendste Neuerung: Der Gesetzgeber unterscheidet nun danach, ob die Liegenschaft innerhalb oder außerhalb der Familie weitergegeben wird. Zu den Gewinnern zählt also der „nahe Familienkreis“ – Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder, eingetragene Partner, Stiefkinder oder Lebenspartner. Geschwister, Schwager, Nichten oder Neffen zählen indes nicht zu dem begünstigten Kreis. Und für diese ist durch die Neuerung die Steuerbelastung empfindlich gestiegen. „Gerade auch im Bereich des Erbrechtes kann dies – je nach Verwandtschaftsgrad – zu gravierenden Erhöhungen führen“, warnt Notar Dr. Richard Forster. In der täglichen Arbeit zeige sich, dass die Änderungen für den Laien nicht klar verständlich seien. Treten Fehler auf, könne dies schwerwiegende – vor allem finanzielle – Konsequenzen haben.

Auch bei der seit 2012 geltenden Immobilienertragsteuer gebe es Unklarheiten. „Hierbei gibt es Änderungen, die bei Immobiliengeschäften zur Stolperfalle werden können“, bemerkt Notar-Partner Dr. Andreas Huber. Denn waren bis zur Einführung dieser Steuer private Grundstücks- und Wohnungsveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, unterliegen nun die Gewinne daraus einem festen Sondersteuersatz von 25 Prozent. Dabei gebe es nur einzelne Ausnahmetatbestände. Auch hier lohne es sich, sich beraten zu lassen, bevor man mit dem Käufer eine Einigung erziele.

Und weil diese Themen umfangreicher Beratung bedürfen, informieren die Vorarlberger Notare heute von 10 bis 12 Uhr am Dornbirner Marktplatz bei einem kostenlosen Gespräch. Interessenten erhalten darüber hinaus vor Ort auch kostenlos einen Grundbuchauszug.

Auswirkung auf Preise

Auch auf den Immobilienmarkt wirken sich diese Steuern aus, erklärt indes Mag. Elmar Hagen, Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. „Das Angebot an Immobilien ist sehr knapp, die Nachfrage konstant groß. Dementsprechend sind die Preise steigend. Und die aktuellen Steuern wirken dieser Steigerung nicht entgegen.“ Denn entweder verkaufe man deswegen nicht, was wieder zu einer Verknappung führe, oder man schlage die Steuer auf den Verkaufspreis.