Neues teures Schenken

Wann Schenken 2016 teurer wird: Viele Leseranrufe zum Thema Grunderwerbsteuer.
Schwarzach. (VN-reh) Wenn es um Grund und Boden geht, verstehen die Vorarlberger keinen Spaß. Zwei Stunden lang gab der Sprecher der Vorarlberger Notare, Dr. Richard Forster, am Freitagnachmittag Tipps und Informationen rund um das Thema Grunderwerbsteuer Neu. Diese wird das Erben und Schenken von Immobilien verteuern. Ausnahme sind Immobilien oder Grundstücke bis zu einem Wert von 250.000 Euro. Hier wird die Steuer vermutlich günstiger ausfallen, vorausgesetzt, die Prozentsätze bleiben wie angekündigt. Aber aufgrund der hohen Immobilienpreise trifft es die Vorarlberger besonders hart. Der Stichtag für die Grunderwerbsteuer Neu soll der
1. 1. 2016 sein. Es gebe keinen Grund, etwas zu überstürzen, sagt Forster. Man solle aber diese Zeit nutzen, um sich genau zu erkundigen. Viele Fragen der VN-Leser drehten sich darum, ob es Sinn macht, heuer noch eine Übertragung vorzunehmen. „Wegen der Steuer alleine nicht“, sagt Forster. Man müsse mehrere Faktoren berücksichtigen. Hat man ein gewisses Alter erreicht, wo man mit einem Pflegefallrisiko rechnen muss? Wie viele Kinder gibt es? Habe ich sowieso vor, den Besitz zu übertragen? Welche Absicherung will ich haben?
Was kann man vertraglich festlegen?
Forster: Kann man vertraglich regeln, dass Schwiegerkinder bei einer Scheidung keinen Anspruch haben? Ja, man kann mittels Vertrag alles festlegen. Zum Beispiel kann man regeln, was passiert, wenn ein Kind vor dem Elternteil stirbt. Es gibt die ‚auflösende Bedingung‘, sodass der Besitz steuerfrei an den Übergeber zurückfällt. Oder wenn ich ein Wohnrecht habe, aber aufgrund einer Pflegesituation nicht die Stiegen benutzen kann, kann man festlegen, dass man auf das Wohnrecht verzichtet und stattdessen eine Mietwohnung gestellt bekommt. Nur ein 08/15-Vertrag nutzt nichts. Sicher ist es nur, wenn man es ordentlich macht.
Mein Grundstück ist als landwirtschaftliche Fläche gewidmet, heuer wird es aber in Baufläche umgewidmet. Soll ich es noch davor an meine drei Kinder übergeben?
Forster: Ich rate dazu, das Grundstück den Kindern sofort ungeteilt zu je einem Drittel zu übergeben, weil jetzt die Steuern bei einem landwirtschaftlichen Grundstück bei praktisch null liegen. Wenn man das Grundstück dann auch nach dem Stichtag auf die drei Kinder genau aufteilt, ist es steuerfrei. Voraussetzung ist, dass jedes Kind wertmäßig gleich viel bekommt (Beispiel: 3000 Quadratmeter gesamt – jedes Kind bekommt 1000 Quadratmeter).
Das Haus gehört dem Ehegatten, wir haben mehrere Kinder, wollen es aber noch nicht an sie übergeben. Macht es aus steuerlichen Gründen Sinn, die Hälfte des Hauses der Gattin zu schenken?
Forster: Ja absolut. Wenn das Haus unter 150 Quadratmeter Wohnfläche hat, ist eine Schenkung an die Gattin steuerfrei. Und auch die Schenkung an die Kinder ist danach günstiger, wenn das Haus beiden Elternteilen gehört.
Ich will mein Haus (Wert: ca. 500.000 Euro) an meine zwei Kinder übergeben. Wird das mit der Grunderwerbsteuer Neu teurer?
Forster: Es ist noch nicht 100-prozentig festgelegt, was bei einer Schenkung an mehrere Personen passiert. Es wäre aber logisch, dass bei der Steuerberechnung dann jedes Kind nur für jeweils 250.000 Euro Steuern zahlt.
Ich habe vor 30 Jahren ein Grundstück geschenkt bekommen, das schon damals als Bauland gewidmet war. Wenn ich es verkaufe, zahle ich dann 25 % Immobilienertragsteuer?
Forster: Nein, denn nach so langer Zeit gilt die „Einschleifregelung“. Sie zahlen bei einem Verkauf also nicht 25 Prozent, sondern pauschal 3,5 Prozent des Verkaufspreises, weil das Grundstück damals schon gewidmet war. Dieser Vorteil durch die Einschleifregelung gilt dann auch für Ihre Kinder, wenn Sie ihnen das Grundstück schenken und sie es irgendwann verkaufen wollen.
Muss ich ein Gutachten erstellen lassen, um den Verkehrswert zu bestimmen?
Forster: Das steht noch nicht genau fest. Bei einem unverbauten Grundstück reicht normalerweise die Bestätigung der Gemeinde mittels Annäherungswert (man orientiert sich an Kaufpreisen, die in der Nachbarschaft erzielt wurden). Sobald ein Gebäude darauf ist, kann es durchaus sein, dass dem Finanzamt der Annäherungswert nicht reicht. Dann brauche ich ein Gutachten.
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