Teilhaben am Erfolg

Mitarbeiterbeteiligungen sind im Kommen. Unternehmensberater Herbert Loos erklärt, worauf es dabei ankommt.
MODELL (VN-dh). Der österreichische Technologie- und Industriegüterkonzern Voest-Alpine gilt in Europa als Musterbeispiel einer erfolgreichen Mitarbeiterbeteiligung. Erst im März dieses Jahres wurde das Kapital für den Ausbau des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erneut erhöht. Mit einem Stimmrecht von 14,9 Prozent sind die Mitarbeiter bereits der zweitgrößte Aktionär des weltweit operierenden Unternehmens. Was bei der Voestalpine vor 15 Jahren eingeführt wurde, wird für immer mehr Firmen zu einem zukunftsträchtigen Modell. Die Mitarbeiter finanzieren dabei ihren Anteil selbst, erhalten dafür eine jährliche Ausschüttung.
Auch in Vorarlberg besteht laut Unternehmensberater Herbert Loos zunehmend Interesse an dieser Option. Der Grund: Langjährige Mitarbeiter und vor allem Führungskräfte können dadurch stärker ans Unternehmen gebunden werden. Die Identifikation mit der Firma steigt und die Beteiligten fühlen sich mitverantwortlich für die weitere Entwicklung des Unternehmens. Dass das Modell unabhängig von der Firmengröße machbar ist, zeigt der Unternehmensberater selbst auf. „Auch in meiner kleinen Firma gibt es sie. Wichtig ist nur, dass von Beginn an klare Regeln definiert werden“, betont Loos, Inhaber der Unternehmensberatungsfirma Loos & Partner in Dornbirn. Der Experte benützt dabei Fachbegriffe wie Call- oder Put-Option.
Vereinfacht ausgedrückt muss geklärt werden, was passiert, wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet oder in den Ruhestand tritt. Gerade für letzteren Fall eignen sich Beteiligungen, um langgedienten Mitarbeitern eine zusätzliche Säule in der Pension bieten zu können. „Es ist dadurch auch ein gleitender Übergang zwischen Arbeit und Pension möglich“, beschreibt der 49-Jährige einen weiteren Vorteil. Möglich ist, dass der Mitarbeiter nach dem altersbedingten Ausscheiden noch Teile behält und sich mit seinem Knowhow ins Unternehmen einbringt und sein Wissen an die Nachfolger weitergibt. Eine weitere Option ist, dass nach Eintritt in den Ruhestand die Teile verkauft werden.
Generell setzt eine Mitarbeiterbeteiligung ein gegenseitiges Vertrauen voraus. „Für Firmen, die sich dafür interessieren, ist es von Bedeutung, dass sie den Verkehrswert ihres Unternehmens richtig einschätzen. Aus dieser Einschätzung kann dann der prozentuelle Anteil errechnet werden“, erklärt Herbert Loos, der sich auf Unternehmensbewertungen spezialisiert hat. Eine Mitarbeiterbeteiligung bindet beide Teile über ein normales Jobverhältnis hinaus. Dafür profitieren sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite von diesem Deal. Allerdings ist auch ein gewisses Risiko dabei. Im Extremfall kann das eingesetzte Kapital verloren gehen. Die Unternehmen wiederum müssen von Beginn an ihre Zahlen offenlegen und auch bereit sein, sich von den beteiligten Mitarbeitern in die Karten blicken zu lassen.
Wichtig ist, dass von Beginn an klare Regeln definiert werden.
herbert loos