Achtung Ferialarbeit

Markt / 19.07.2015 • 20:03 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Was dürfen Schüler und Studenten in den Ferien verdienen, ohne dass es bei den Eltern zum Verlust der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags führt? Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahrs können ganzjährig beliebig viel verdienen, ohne dass Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gefährdet sind.

Bei Kindern über 19 Jahren darf das nach Tarif zu versteuernde Jahreseinkommen des Kindes (nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) 10.000 Euro nicht überschreiten.

Dabei ist es unbeachtlich, ob das Einkommen in oder außerhalb der Ferien erzielt wird. Umgerechnet auf Brutto-Gehaltseinkünfte darf ein Kind daher insgesamt bis zu brutto rund 12.000 Euro pro Jahr bzw. einschließlich der Sonderzahlungen brutto rund 14.000 Euro pro Jahr verdienen.

Seit 2013 gilt folgende Einschleifregelung: Übersteigt das zu versteuernde Einkommen des Kindes 10.000 Euro, wird die Familienbeihilfe nur um den übersteigenden Betrag vermindert. Damit fällt der Anspruch nicht zur Gänze weg.

Zu den für den Bezug der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages „schädlichen“ Einkünften zählen nicht nur Einkünfte aus aktiven Tätigkeiten, sondern auch Einkünfte aus Vermietung oder sonstige Einkünfte. Endbesteuerte Kapitalerträge sind allerdings ebenso wenig einzurechnen wie Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen sowie steuerfreie Bezüge.